Wohnort bestimmt Bildungschancen

"Die Landesregierung zwingt die Kommunen, die unter dem so genannten Nothaushaltsrecht stehen, die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen zu erhöhen", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Damit nimmt sie billigend in Kauf, dass die Bildungschancen von Kindern in NRW abhängig von deren Wohnort sind."

15.11.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Aus einem Erlass des Innenministeriums vom 23.10. 2006 geht hervor, dass besagte Kommunen nicht das Recht haben, sich gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge zu entscheiden. Da die Haushaltssanierung an erster Stelle stehen muss, müssen sie diese Erhöhung auch vornehmen, wenn der Rat einer Kommune dagegen gestimmt hat. Ein solcher Ratsbeschluss wird dann von der Bezirksregierung beanstandet.

"Die Landesregierung stiehlt sich hier aus der Verantwortung und schiebt den Kommunen den schwarzen Peter zu", so Beckmann weiter. "Sie nimmt dabei in Kauf, dass Eltern, die sich die erhöhten Beiträge nicht mehr leisten können, ihre Kinder von den Tageseinrichtungen abmelden. Die Bildungschancen der Kinder hängen somit in NRW künftig nicht nur von der sozialen Herkunft, sondern auch vom jeweiligen Wohnort des Kindes ab."

Immer wieder präsentiert die Landesregierung der Öffentlichkeit ihr Konzept der frühen Sprachförderung von Kindern und betont dessen Unverzichtbarkeit. Vierjährige Kinder werden künftig auf ihre Sprachfähigkeit getestet und sollen bei Bedarf entsprechende Fördermaßnahmen erhalten. Diesen Ansatz hat der VBE von Anfang an unterstützt. Allerdings kann er nur von Erfolg gekrönt sein, wenn allen Kindern mit Förderbedarf auch der Zugang zu den Tageseinrichtungen ermöglicht wird, die diese Förderung übernehmen sollen.

"Der Zugang zu dieser Förderung darf also weder von der Haushaltslage der Kommune, in der ein Kind lebt, noch vom Einkommen der Eltern abhängig sein", so Beckmann abschließend. "Genau diese Abhängigkeit provoziert aber die Landesregierung. Damit betreibt sie nicht nur eine sozial ungerechte Politik, sondern führt auch ihre eigenen Vorstellungen von Frühförderung ad absurdum."

Der VBE wartet gespannt auf die Antwort, die die Landesregierung in dieser Sache auf die kleine Anfrage Nr. 1083 der Fraktion der Grünen vom 13. 11. 2006 geben wird.


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