Wolff: "Neue Grundlagen der Lehrerbildung und gesicherte Schulbildung in ganz Hessen"

Solide Grundlagen für eine bessere Lehrerbildung und hohe Qualitätsstandards für eine gesicherte Schulbildung in ganz Hessen sind die Maxime, die Kultusministerin Karin Wolff mit dem "Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen" verfolgt. Nachdem das Kabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, wird es nun im Hessischen Landtag eingebracht. Das Artikelgesetz beinhaltet eine umfassende Neuordnung der Lehrerbildung (Artikel 1) sowie Änderungen des Hessischen Schulgesetzes (Art. 2) und des Hochschulgesetzes (Art. 3).

08.06.2004 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

"Die Schullandschaft ist im Umbruch: In wenigen Jahren werden die Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum dramatisch zurückgehen", sagte Wolff. Auf diese Entwicklung gebe das neue Schulgesetz schon heute Antworten, die einerseits den Unterricht selbst auf ein hohes Niveau verpflichten und andererseits gewährleisten, dass es auch künftig kein Stadt-Land-Gefälle und keine Zwei-Klassen-Bildung in Hessen geben werde. "Lehrerbildung und Schulbildung sind zwei Seiten einer Medaille. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und stellt sicher, dass unser Ziel der Qualitätsgarantie mit Inhalten und Leben gefüllt wird", sagte Wolff.

"Die Ausbildung unserer Lehrer muss schon an den Hochschulen stärker auf die Schulwirklichkeit ausgerichtet sein. Deshalb geben wir vor, was im Studium belegt werden muss. Und wir schicken die Studierenden schon früh in die Praxis, damit sie gleich sehen, ob der gewählte Beruf der Richtige für sie ist", so die Ministerin. Danach umfasst die Ausbildung künftig ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum vor oder im ersten Semester, ein 8-wöchiges Betriebspraktikum, das ausdrücklich nicht an einer Schule abgeleistet werden kann, sowie zwei jeweils mindestens 5-wöchige schulpraktische Studien.

Das Studium erhält eine modulare Struktur, in der Elemente der Fachwissenschaft kombiniert werden mit Didaktik und Erziehungswissenschaft. "Es geht darum, die Studieninhalte in einen thematischen Zusammenhang zu stellen und die Kompetenzen zu vernetzen", so Wolff. Um die Akzeptanz der Lehramtsausbildung an den Hochschulen insgesamt zu erhöhen, bekommen die Zentren für Lehrerbildung mehr Mitspracherechte bei der Besetzung von Professorenstellen und ein eigenes Budget. Hochschule und Wissenschaftsministerium schließen Zielvereinbarungen, die die Leistungsverpflichtungen der Universitäten in der Lehrerbildung ausweisen.

Unter der Leitidee der lebens- und berufsbegleitenden Lehrerbildung vernetzt das Gesetz alle Phasen der Lehrerbildung und umfasst die gesamte Berufstätigkeit der Lehrkräfte. Beide Phasen der Lehrerausbildung (Studium und Referendariat) werden an Kompetenzvorgaben (Standards) ausgerichtet; die Strukturierung der Studiengänge erfolgt in inhaltlich und zeitlich aufeinander bezogenen Studieneinheiten, so genannten "Modulen". "Damit sorgen wir für mehr Transparenz und Verbindlichkeit der Ausbildung", erklärte Wolff. Auch das Referendariat wird modularisiert und an Standards ausgerichtet. "Damit wird für Ausbilder und Auszubildende ersichtlich, welche Kompetenzen erwartet und welche Leistungen erbracht werden müssen", sagte Wolff. In Fragen der Fort- und Weiterbildung werde die Position des Schulleiters gestärkt. "Um eine systematische Personalentwicklung betreiben zu können, wird die Fortbildung zu einem wichtigen Thema bei Jahresgesprächen und in Schulprogrammen."

Zur Flexibilisierung und Verbesserung schulischer Angebote legt Wolff mit dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, unter anderem die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges in der Mittelstufe um eine Jahrgangsstufe. Die Allgemeine Hochschulreife wird danach an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen schon nach 12 Jahren erreicht. Die Anschlussfähigkeit bei einem Wechsel von einer Realschule oder Integrierten Gesamtschule bleibt erhalten; nach Vollendung des 10. Schuljahres können die Schülerinnen und Schüler weiterhin auf die dreijährige gymnasiale Oberstufe wechseln.

Zudem wird das neue Schulgesetz die Möglichkeit der Querversetzung in einen anderen Bildungsgang von derzeit Jahrgangsstufe 5 auf die Jahrgangsstufe 7 erweitern. Wegfallen wird der erweiterte Hauptschulabschluss, da sich in der Praxis herausgestellt hat, dass die Chancen der Absolventen nicht verbessert wurden. Für stärkere Hauptschüler legt der Gesetzentwurf mehr Gewicht auf den qualifizierten Hauptschulabschluss; zudem soll die 10. Klasse zum Mittleren Abschluss führen, um die Anschlussfähigkeit zu gewährleisten. Weiterhin wird für schwächere Hauptschüler die Möglichkeit eröffnet, Praxisklassen an Hauptschulen zu besuchen.

Im Interesse eines gesicherten, qualitativ hochwertigen Schulangebots in ganz Hessen sieht der Gesetzentwurf an Schulen der Sekundarstufen I und II Richtwerte für Jahrgangsbreiten vor. Für neu zu errichtende Schulen werden zudem Mindestzügigkeiten festgelegt. Ziel sei es, überall im Land pädagogisch sinnvolle Rahmenbedingungen für einen Unterricht zu schaffen, der Schülerinnen und Schülern echte Wahlmöglichkeiten gibt. "Kinder in dünner besiedelten Regionen müssen den gleichen Zugang zu guter Bildung mit ausreichenden Wahlmöglichkeiten haben wie Kinder in Ballungsräumen." Das sei bei zu niedrigen Jahrgangsbreiten nicht zu gewährleisten. Grundschulen sind von den Vorgaben ausgenommen. "Hier gilt nach wie vor unser Grundsatz ,kurze Beine, kurze Wege'", so Wolff.

"Schule ohne Schüler macht keinen Sinn. Wenn ein Bildungsangebot kaum mehr genutzt wird und wir erhalten es dennoch aufrecht, geht das zu Lasten der Bildungsgerechtigkeit", so Wolff. "Höchste Priorität hat die Unterrichtsversorgung. Lehrerstellen sind aber nicht beliebig vermehrbar. Daher können wir nicht zulassen, dass etwa in einer 7. Klasse nur 15 Kinder sitzen und in der gleichen Jahrgangsstufe einen Ort weiter 35 Kinder in zwei Klassen untergebracht werden", so Wolff. Durch Schülerlenkung könnten diese 50 Kinder auf je eine Klasse an beiden Standorten verteilt werden. "So können wir die Lehrkräfte gerechter verteilen, ohne dass gleich ein Bildungsangebot geschlossen werden muss", verdeutlichte sie. Der Landesrechnungshof habe für ein solches Vorgehen ein freies Potential von 600 Lehrkräften errechnet. "Wir werden die Stellen nicht einsparen, sondern im Sinne der Qualität sinnvoller einsetzen", sagte Wolff.

Die Richtwerte betragen 17 Schüler in der Hauptschule, 23 in der Realschule und 24 im Gymnasium. "Ein Unterschreiten der Richtwerte bedeutet nicht Schulschließung", verdeutlichte Wolff. Es verpflichte jedoch den Schulträger, erstmalig bis März 2006 Umstrukturierungen von Schulen oder Schülerlenkungen vorzunehmen. Regionale Besonderheiten müssten ausdrücklich berücksichtigt werden: "Ein ausgeglichenes Bildungsangebot und die Erreichbarkeit von Schulen sind in Flächenkreisen anders zu beurteilen als in Städten", wies Wolff auf Ausnahmeregelungen hin. "Erst wenn es trotzdem nicht gelingt, die Eltern von einem Bildungsangebot zu überzeugen, und auch keine regionale Besonderheit berücksichtigt werden kann, wird der Schulträger das zu wenig nachgefragte Schulangebot beenden müssen", sagte die Ministerin.

Den Gesetzentwurf und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.kultusministerium.hessen.de


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