Zeugnisvermerk: "Nicht versetzt" kostet bundesweit 1,2 Milliarden Euro
Es ist wieder so weit. Die Sommerferien stehen vor der Tür und es gibt für Schüler Zeugnisse. Für ca. 250.000 Schüler der allgemein bildenden Schulen bedeutet das auch in diesem Jahr, dass sie nicht versetzt werden, wenn man die Zahlen des statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2003/2004 fortschreibt. Obwohl aus der Schulforschung schon lange bekannt ist, dass Klassenwiederholungen kaum Leistungsverbesserungen bewirken, scheint es noch immer als pädagogische Maßnahme eingesetzt zu werden. Viel dramatischer ist, dass dadurch bundesweit 1,2 Milliarden Euro verschwendet werden, die sinnvollerweise in die Förderung der leistungsschwachen Schüler investiert werden sollten.
13.07.2006 PressemeldungDer BVL – Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sieht in der individuellen Förderung einen ganz entscheidenden Ansatz für die ca. 5 – 10% betroffenen Schüler mit einer Legasthenie (Lese- /Rechtschreibstörung) oder einer Dyskalkulie (Rechenstörung). Aus der über 30jährigen Erfahrung der Verbandsarbeit gehören insbesondere Kinder mit Teilleistungsstörungen zu den Klassenwiederholern. Prof. Tiemo Grimm*, Humangenetiker und selbst betroffener Legastheniker, beschreibt die aktuelle Situation: " Aus der Forschung weiß man, dass genetische Faktoren bei der Entstehung einer Legasthenie eine entscheidende Rolle spielen. Die Eltern und am wenigsten die Kinder selber sind daher daran schuld, dass es zu den bekannten Problemen beim Lesen und Rechtschreiben kommt. Ähnliche Aussagen können auch für die Dyskalkulie gemacht werden. Frühzeitiges Erkennen der Symptome und eine spezifische Förderung kann betroffene Kinder davor bewahren, in unserem Schulsystem zu versagen. Dass gerade diesen Kindern mit Klassenwiederholungen nicht geholfen ist, liegt auf der Hand. Die Kinder verfügen über die gleiche Begabung wie andere Kinder auch, allerdings haben sie mit einer Legasthenie größere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben bzw. mit einer Dyskalkulie beim Rechnen. Sie machen mehr Fehler und brauchen mehr Zeit als ihre Mitschüler."
Die individuelle Förderung hilft den Kindern, sicherer im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen zu werden, denn auch sie machen Lernfortschritte trotz ihrer individuellen Beeinträchtigungen. Dennoch bleiben Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie im Lesen, Rechtschreiben oder Rechen unter dem Klassendurchschnitt. Deshalb ist die Forderung des BVL nach Nachteilsausgleichen über die gesamte Ausbildungszeit für die betroffenen Kinder entscheidend, um den Kindern die gleiche Chance auf einen begabungsgerechten Schul- und Ausbildungsabschluss zu geben. Zusätzlich entlastet es unser Bildungssystem enorm, weil Klassenwiederholungen für Kinder, die aufgrund der beschriebenen Teilleistungsstörungen sitzen bleiben, dann der Vergangenheit angehören. Prof. Grimm weist darauf hin: "Es geht bei der Forderung um Nachteilsausgleiche im Schwerpunkt darum, Kindern Notenschutz und Zeitzugaben zu gewähren, um die jeweilige Teilleistungsschwächen entsprechend dem Grundsatz unseres Grundgesetzes – "Keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (GG Art.3 Abs. 3) – auszugleichen. Ich kann hier aus eigener Erfahrung mit meinen drei legasthenen Kindern sprechen, die es nur mit Hilfe von Nachteilsausgleichen und der Akzeptanz ihrer Behinderung in einem Internat geschafft haben, in unserem Schulsystem zu bestehen und heute erfolgreich studieren. Allerdings mussten wir auch hart dafür kämpfen und die Rechte für unsere Kinder einfordern, denn unser Bildungssystem lässt diese Kinder bis heute überwiegend im Stich."
* Prof. Dr. med. Tiemo Grimm
Abt. für Medizinische Genetik
Biozentrum, Am Hubland
97074 Würzburg
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