Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum Hochschulstudium sozial gerecht und weiterbildungsfreundlich fortentwickelt werden soll. In drei wesentlichen Bereichen soll das Hochschulzulassungsgesetz entsprechend geändert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die sogenannte Härtefallquote von derzeit fünf auf 7,5 Prozent angehoben wird, 40 Prozent der Studienanfängerplätze im Studiengang "Sozialökonomie" der Universität Hamburg für Berufstätige ohne Abitur nunmehr dauerhaft reserviert werden und ein Nachteilsausgleich für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Zulassung zu Master-Studiengängen eingeführt wird.
mehr
17.02.2009
Pressemeldung
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg