"Die Schulbuchausleihe hilft Kindern und Eltern, weil sie von Kosten entlastet. Wenn die Schulen durch den Preisnachlass mehr neue Bücher kaufen können, kommt das Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und dem Unterricht zugute", begrüßte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann die heutige (31.08.2004) Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG). Das OLG hatte die Verfügung des Landgerichts Hannover vom Juni dieses Jahres aufgehoben. Damit können niedersächsische Schulen beim Kauf von Schulbüchern für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln wie bisher einen Preisnachlass durch den Buchhandel einfordern. "Darauf werden wir die Schulen umgehend hinweisen", betonte der Kultusminister.
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31.08.2004
Pressemeldung
Niedersächsisches Kultusministerium