Staatssekretär Winfried Willems hat heute in Magdeburg bekannt gegeben, dass sich das Kultusministerium im Verfahren um die Genehmigung des privaten Domgymnasiums in Havelberg in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes umfassend mit seiner Rechtssicht durchgesetzt hat. Willems begrüßte die Entscheidung: "Damit ist klar, dass sich das Kultusministerium bei der Verweigerung der Genehmigung völlig korrekt verhalten hat. Im übrigen ist es bemerkenswert, dass der freie Träger selbst drei Tage vor Unterrichtsbeginn nicht die verlangten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt hat. Für die Kinder ist es wichtig, dass sie keine weiten Schulwege haben und in Havelberg zur Schule gehen werden, weil es dort eine Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde gibt."
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23.08.2005
Pressemeldung
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt