Elternbeiträge in NRW

Elternbeitragsbefreiung in NRW nach dem KiBiz in Stufen

02.11.2010 Artikel

Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage einer CDU-Abgeordneten zu den Kosten und dem Nutzen der angekündigten Beitragsfreiheit verweist auf interessante Sichtweisen.

1. Mit der Beitragsbefreiung soll die für das Bildungssystem gehörende Gebührenfreiheit realisiert werden. Das gelte auch für Kindertageseinrichtungen, die Bildungseinrichtungen sind.

(Damit wendet sich die Landesregierung gegen den Hinweis, dass es einkommensabhängige Regelungen bisher gibt und der Aufwand für eine Beitragsbefreiung im letzten Jahr, zumal hier ein fast vollständiger Besuch erreicht sei, besonders hoch.)

2. Die Landesregierung beabsichtigt die schrittweise Einführung der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr. Dieser Schritt sei im Koalitionsvertrag festgelegt.

(Aus finanziellen Erwägungen kann eine stufenweise Einführung gedacht worden sei. Wer jedoch eine Beitragsbefreiung aus grundsätzlichen Erwägungen will, muss dies umfassend und jetzt umsetzen. Studierende werden ja auch nicht nur zum Teil von der Studiengebühr befreit. In anderen Bundesländern, wie in Rheinland-Pfalz besteht eine Beitragsfreiheit für Kinder ab 2 Jahren und selbst in der Stadt Düsseldorf für alle Kinder im Kindergartenalter. Wieso sollen Kinder außerhalb des Wohnortes Düsseldorfs "schlechter" gestellt werden? Wieso wird nicht an den alten Beschluss angeknüpft, mit dem bereits zum 1.1.1982 die Elternbeiträge in NRW abgeschafft werden sollten?

Im übrigen die Aussage, die Festlegung sei im Koalitionsvertrag getroffen worden, nicht zutreffend. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden schrittweise die Elternbeitragsfreiheit in den Kindertageseinrichtungen einführen." Diese Aussage lässt auch die Einführung einer Beitragsfreiheit im ersten Jahr des Besuchs einer Tageseinrichtung zu. Eine solche Regelung wäre auch ein passenderes Signal, um deutlich zu machen, dass es nicht nur auf einen einjährigen Kindergartenbesuch und gerade das letzte Jahr vor der Einschulung ankommt. Da die Koalition und die Ministerpräsidentin in der Regierungserklärung deutlich gemacht hat, dass die Koalition auch lernen will, wäre zu hoffen, dass die bisherige Positionierung aufgegeben wird.)

3. Die Landesregierung sieht keinen Wettbewerbsnachteil für die Kindertagespflege, wenn der Besuch der Tageseinrichtung beitragsfrei wird.

(Wenn die Bildungschancen eines Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden, müssten alle Angebote, die für das Kind von Bedeutung sind, auch "Gebührenfrei" zur Verfügung stehen. Eine Festlegung auf den Bereich der "institutionellen Förderung" durch Einrichtungen ist unpassend.)


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