Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Bedingungen für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs in NRW werden hinterfragt
15.01.2012 Artikel
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Mit einer "Großen Anfrage" der Fraktion DIE LINKE ist die Landesregierung NRW aufgefordert umfangreiche Auskünfte zum Ausbaustand, der Finanzierung, zur personellen Ausstattung einschließlich der Initiativen zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte und zur Ausweitung des Angebotes z.B. durch Betriebskindergärten zu machen. Nach den in NRW bestehenden Verpflichtungen, ist die Landesregierung aufgefordert, die Große Anfrage innerhalb von 3 Monaten zu beantworten, so dass Ende März umfangreiche Daten allen Interessierten zur Verfügung stehen können.
Kommentar:
Die Initiative der Fraktion DIE LINKE steht im Zusammenhang mit vergleichbaren Initiativen in den anderen Landtagen, so dass damit zu einem späteren Zeitpunkt für alle Bundesländer entsprechende Angaben zur Verfügung stehen und Vergleiche möglich sind.
Leider wird in den Fragestellungen von unzutreffenden Grundannahmen ausgegangen, so dass auch die zu erwartenden Antworten nicht von den tatsächlichen Bedingungen ausgehen und damit die zu bereits bestehenden Unzulänglichkeiten z.B. beim Ausbaustand nicht vollständig deutlich werden und die Ausbaunotwendigkeiten viel zu "bescheiden" ausfallen.
Eine zentrale Unzulänglichkeit liegt z.B. darin, dass in der Fragestellung davon ausgegangen wird, dass das Kinderförderungsgesetz (Kifög) bestimmte Ausbauquoten vorsieht (Bund: 35 / Land NRW 32 %). Diese Unterstellung ist unzutreffend, da der mit dem Kifög in das SGB VIII übernommene Rechtsanspruch für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr eingeräumt wurde, jedoch im Gesetz selbst keine Quotierung enthalten ist. Eine Quotierungen ist lediglich im Zusammenhang mit der Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes verwendet worden. Über die "Qualität" der Quotierung wurde in einer Information am 29.12.2011 berichtet.
Da die Landesregierung inzwischen u.a. auch im Zusammenhang mit der Anhörung zum Elternbeitrag am 12.1.2012 von den Kommunalen Spitzenverbänden darauf hingewiesen wurde, dass die tatsächliche Bedarfsquoten in NRW wesentlich höher als 32 % angenommen werden müssen, ist davon auszugehen, dass sie ihre Planungsgrundlagen entsprechend ändert und auch bei der Beantwortung der Großen Anfrage von den tatsächlich bestehenden rechtlichen Grundlagen ausgeht.
Die Große Anfrage und die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Kinderförderungsgesetzes - Kifög - in dem keine Quotierung enthalten ist, finden Sie auch hier:
Weiterführende Links
- Landtagsdokument: Große Anfrage 7
- Kinderförderungsgesetz - KiFög
- bildungsklick berichtete zur Quotierung am 29.12.2011
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