KiBiz-Revision - Regelung für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten ist unzulänglich
16.05.2011 Artikel
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Der Erklärung der Ministerin Schäfer vom 11.5.2011 war zu entnehmen, dass, entsprechend der Ankündigung aus dem "5-Punkte-Programm" und damit ergänzend zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz ein finanzieller Anreiz zur Beschäftigung von 1.000 zusätzlichen Berufspraktikanten und Berufspraktikantinnen mit 8.500 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Programm werde aufgelegt, weil "zwei Drittel der Einrichtungen keine angehenden Erzieherinnen und Erzieher im Berufspraktikum mehr ausbilden".
Anmerkungen:
Der letztgenannte Hinweis auf die Zahl der nicht ausbildenden Einrichtungen macht schnell deutlich, dass das Problem ganz wo anders liegt. Denn: 6.400 von den insgesamt 9.600 Einrichtung bilden nicht aus. 3.200 bilden aus, so dass nur etwa 800 Stellen "fehlen" müssten.
Jährlich suchen nämlich 4.000 Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten eine Stelle, so dass es gar nicht darauf ankommt, dass nun eine Förderung für 1.000 Berufspraktikanten das Problem mit einer Jahresförderung von 8.500 Euro lösen kann.
Das Problem liegt vielmehr darin, dass die Träger der Einrichtung durch die falsch und nicht auskömmlich berechnete Finanzierung (über die so genannten Kindpauschalen) nicht verlässlich in den Stand gesetzt sind, eine Stelle einzurichten und eine tarifvertragliche Vergütung für den Auszubildenden zu zahlen (rd. 20.000 Euro), die das Berufspraktikum absolvieren müssen, um überhaupt die staatliche Anerkennung zu erhalten.
Soweit, wie in anderen Bundesländern, der 2. Teil der Ausbildung nicht durch das Berufskolleg organisiert und damit die Kosten durch das Land getragen werden, müssen, so wie dies bisher im Vorgängergesetz vorgesehen war, die Träger in den Stand gesetzt werden, eine zusätzliche Stelle für einen interessierten Berufspraktikanten/eine Berufspraktikantin einzurichten und die tatsächlich entstehenden Kosten abzurechnen. Dann kann sich die Landesregierung dieses "Klecker-Progrämmchen" auch "schenken".
Dass es erhebliche Probleme für interessierte Berufspraktikanten/innen gibt, machten Berichte von Berufskollegs im Märkischen Kreis deutlich: In einem Kolleg haben mit dem Stichtag 8.5.2011 bisher nur 69,0 % der Interessierten eine Stelle gefunden, in der sie auch eine tarifvertragliche Vergütung erhalten sollen. 9,5 % der Interessierten haben eine Stelle mit einer untertarifvertraglichen Vergütung angenommen und 21,5 % haben bisher noch keine Stelle.
In einem anderen Kolleg haben am 8.5.2011 46 % eine Stelle mit einer tarifvertraglichen Vergütung erhalten, aber 54 % noch keine Stelle!
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