KiBiz-Revsion und Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren - Stadt Dortmund will Mindestquote erst 2015 erfüllen!
29.04.2011 Artikel
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Die Stadt Dortmund scheint davon auszugehen, dass sie die "gesetzliche Versorgungsquote" erst im Jahr 2015 erreicht. Um die Realisierung zu erleichtern, ist die u.a. auch die Übernahme der Trägeranteile vorgesehen.
Anmerkungen:
Mit den Hinweisen wird deutlich, dass einerseits nicht damit zu rechnen ist, dass für alle Kinder in Dortmund ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und stehen werden und andererseits die Finanzierungsregelungen des KiBiz auch hier zu ungleichen Lebensverhältnissen beitragen.
Auf diese Konsequenz wird zutreffenderweise in dem Kommentar von Peter Ring eingegangen, wenn er darauf hinweist, dass es sich Kommunen in der Haushaltssicherung nicht leisten können, den Trägeranteil als so genannte "freiwillige" Leistung zusätzlich zu übernehmen. Insofern müsste im Rahmen der KiBiz-Revision vorgesehen werden, dass insgesamt auf Trägeranteile verzichtet wird und sich dementsprechend auch das Land stärker engagiert.
Bezogen auf das erwartete Nichtereichen der Mindest-Ausbauquote ist es "merkwürdig", wenn in einer Vorlage an den Jugendhilfeausschuss scheinbar von "einer gesetzlichen Versorgungsquote" gesprochen wird, obwohl es diese überhaupt nicht gibt, sondern alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ab dem 1.8.2013 einen Rechtsanspruch haben und eine Orientierung in Bezug auf eine bundesweite Mindest-Quote im Wesentlichen nur wegen der Verteilung der Bundesmittel für das Investitionsprogramm unterstellt wurde. Dass der tatsächliche Bedarf, vor allem in Großstädten deutlich höher liegt, hatte der jugendpolitische Sprecher der SPD am 15.4. mit dem Hinweis auf Größenordnung 50 - 60 % für Köln und Düsseldorf benannt. Ähnlich hoch dürfte der Bedarf in Dortmund sein.
Vielleicht werden die Ausbaubemühungen nicht nur in Bezug auf die Anzahl, sondern auch auf die Qualität der Angebote verstärkt, zumal im SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe geregelt ist (§ 16.4), dass diejenigen Eltern, denen u.a. ein Platz nicht zur Verfügung gestellt werden kann, eine monatliche Zahlung erhalten sollen. Auch wenn z.B. durch ein solches Betreuungsgeld, das als "Herdprämie" in den Beratungen kritisch behandelt wurde, nicht den Förderbedarf decken kann und nicht als Billiglösung eingeplant werden sollte, so trägt es als "Damokles-Schwert" vielleicht dazu bei, die Bemühungen - auch in Dortmund - zu forcieren.
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