Kindergartenpflicht

KiBz-Revision in NRW - Ministerin Schäfer stellt klar: Es wird keine Kindergartenpflicht in NRW geben!

20.12.2010 Artikel

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Butterwegge, DIE LINKE, stellt die Jugendministerin klar, dass es keine Kindergartenbesuchspflicht in NRW geben wird.

Mit "NEIN" antwortete sie auf die Frage: "Beabsichtigt die Landesregierung einen Einstieg in eine Beitragsbefreiung vor allem deshalb mit dem dritten Kindergartenjahr, um damit auch eine Kindergartenbesuchspflicht begründen zu können?

Anmerkungen:

Mit dieser Aussage ist die Unsicherheit beseitigt, die sich aus einem Interview der Jugendministerin Schäfer am 7.9.2010 ergeben hatte, als sie erklärte, dass sie gegen eine Kindergartenpflicht sei, "solange der Besuch nicht gebührenfrei ist".

Diese Klarheit ist zu begrüßen.

Interessant in den Aussagen der Landesregierung ist auch das Eingeständnis, dass, entgegen vielfachen Behauptungen, im Koalitionsvertrag nur die schrittweise Realisierung der Elternbeitragsbefreiung, jedoch keine Festlegung die Einführung mit dem dritten Kindergartenjahr enthalten ist. Da die Grünen inzwischen dafür plädiert haben, die Elternbeitragsbefreiung mit dem 4. Lebensjahr beginnen zu lassen, ist zu hoffen, dass hierzu der fachlich-inhaltlich Dialog auch zu einem Überdenken der bisherigen Festlegungen der SPD führt.

Erstaunlich ist, dass in der Beantwortung zur Frage, ob die Erfahrungen aus der NRW-Modellmaßnahme, die di SPD-Regierung im Jahr 1977 veranlasste, für erhebliche Verbesserungen im Elementarbereich einzutreten und eine gänzliche Abschaffung des Elternbeitrages ab dem Jahr 1982 beschlossen hatte, nicht aufgreift, sondern an der Absicht der "schrittweisen" Einführung festhält und sich nur auf die aktuelle Diskussion bezieht. Damit wird deutlich, dass im Rahmen des Revisionsprozesses nicht alle verfügbaren Materialien, die für eine Neufassung der Ausführungsregelungen in NRW von Bedeutung sein können, herangezogen werden. Wenn jedoch eine ernsthafte "Grundrevision des KiBiz" erfolgen soll, dürften grundlegende Aufarbeitungen nicht ausgeschlossen werden.


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