Kinderbildungsgesetz: Beitragssenkungen in Monheim um 30 % vorgesehen!
04.03.2012 Artikel
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Dem Bericht der Rheinischen Post vom 3.3.2012 ist zu entnehmen, dass die Stadt Monheim plant, die Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen um 30 % zu senken. Dadurch würde sich ergeben, dass bei einer 45-Stunden-Betreuungszeit für Kindergartenkinder der Einstiegsbeitrag bei einem Einkommen ab 13.000 Euro von 45 auf 30 Euro, der Beitrag bei einem Einkommen ab 50.000 Euro von 200 auf 140 Euro gesenkt und der Höchstbeitrag in Monheim von 360 au 240 Euro abgesenkt würde. Entsprechende Absenkungen würden sich auch für Kinder unter 3 Jahren ergeben, in denen in Monheim erhöhte Elternbeiträge zu zahlen sind.
Zudem sollen "Vorschul- und Geschwisterkinder" beitragsfrei bleiben. Die vorgesehene Kürzung erscheint in Monheim als möglich, da das Land der Kommune wegen Ausgleichszahlung für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr 300.000 Euro erstattet habe. Diese Verbesserung soll allen Eltern zugute kommen.
Kommentar:
Es ist zu begrüßen, dass die Eltern in Monheim geringere Beiträge leisten sollen und die Stadt die Mittel dafür einsetzt, die ihr das Land als Ausgleich für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr erstattet hat. Aus der vorgesehenen Regelung wird aber deutlich, dass die Ausgleichszahlung des Landes höher ist als der tatsächliche Aufwand für die Beitragsfreistellung. Damit ergeben sich für Eltern in Monheim bessere Bedingungen, als die in anderen Städten der Fall ist, in denen die Eltern sowieso schon höhere Beiträge zu leisten haben und die Kommune aufgrund ihrer finanziellen Situation und/oder ihres politischen Willens nicht in der Lage ist, Absenkungen vorzunehmen.
Damit wird deutlich, dass mit der ab 1.8.2011 geltenden Beitragsfreistellungsregelung die Unterschiedlichkeit sogar noch verstärkt wurde und damit die Zugangschancen für Kinder zu Bildungsangeboten belastet wurden. Insofern ist die Initiative der Fraktion der Linken um so mehr sinnvoll, bis zu einer endgültigen Abschaffung der Elternbeiträge in NRW landeseinheitliche Elternbeiträge auf dem kleinstmöglichen Niveau vorzusehen.
Im übrigen stellen sich zu der Situation und den Aussagen in dem Beitrag der RP vielfältige Fragen. Dies gilt z.B. für die "Beibehaltung" Beitragsfreiheit für "Vorschulkinder", zumal aus der Satzung der Stadt Monheim nicht zu entnehmen ist, dass es bereits eine Beitragsfreiheit für einen Jahrgang gab. Zudem ist die unterschiedliche Beitragshöhe für Kinder unter und über 3 Jahren nicht nachvollziehbar, zumal die häufig verwendete Begründung, dass der Aufwand höher sei, nicht stichhaltig ist, da die Förderung immer auf den individuellen Bedarf des einzelnen Kindes abzustimmen ist und auch Zusatzaufwendungen für ältere und Kinder mit Behinderungen entstehen, die keinen höheren Elternbeitrag auslösen dürfen. Die Unterschiedlichkeit der Beitragsregelung in NRW war längstens bis zum Jahr 1991 begründbar, als es unterschiedliche Finanzierungssysteme für Kindergartenkinder durch Gesetz und für Kinder unter 3 Jahren über Richtlinien gab. Es ist zu hoffen, dass diese Unterschiedlichkeit überall entfällt und Eltern evtl. auch gegen diese Benachteiligung klagen.
Weiterführende Links
- RPonline zu Monheim am 3.3..2012
- Informationen zur Beitragssituation in Monheim
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