Mehr Betreuung auch für die Kleinsten
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege verabschiedet. Bundesfamilienministerin von der Leyen sprach von einem historischen Schritt: "Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland."
26.09.2008 Pressemeldung Presse- und Informationsamt der BundesregierungVielfältiges Angebot
Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Arbeit von Tagesmüttern und -vätern aufgewertet werden: Sie sollen leistungsgerecht vergütet werden. Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden künftig durch die Jugendämter zur Häfte erstattet. Und es werden klare qualitative Anforderungen an Tagespflegepersonen gestellt.
Vier Milliarden vom Bund
Für Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung sind bereits 300 Millionen Euro aus den Ländern abgerufen worden. "Wir können jetzt endlich die ellenlangen Wartelisten für Betreuungsplätze abbauen", sagte die Ministerin in Berlin.
Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Milliarden Euro an den Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung. Bereits Ende 2007 wurde ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen eingerichtet. Nun regelt das Kinderförderungsgesetz die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten: Die Länder erhalten im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Millarden Euro. Anschließend erhalten sie jährlich 770 Millionen.
Perspektiven
Ab 1. August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Für Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können, soll ab 2013 eine monatliche Zahlung, zum Beispiel ein Betreuungsgeld, eingeführt werden.
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