Projekt "Schulreifes Kind" beginnt in 154 Kindergärten und 61 Grundschulen

"Unser Ziel ist es, dass alle Kinder gleiche Startvoraussetzungen für den Schulanfang erhalten. Deshalb setzt das Projekt Schulreifes Kind dort an, wo der Förderbedarf eines Kindes über die Möglichkeiten des Orientierungsplans hinausgeht. Auf diese Weise können Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt und durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden." Dies sagte Kultusminister Helmut Rau MdL am Dienstag (23. Mai) in Stuttgart anlässlich der Bekanntgabe der 50 Modellstandorte, mit denen das wissenschaftlich begleitete Projekt "Schulreifes Kind" im September startet.

23.05.2006 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Zu Beginn der Erprobungsphase sind 61 Grundschulen und 154 Kindergärten beteiligt. Im Kindergartenjahr 2007/08 kommen weitere 217 Standorte hinzu. Die Zahl der Schulen beträgt dann insgesamt 282, die der Kindergärten 594. "Das große Interesse zeigt, dass sich alle Beteiligten vor Ort ihrer Verantwortung für die Zukunftschancen der Kinder bewusst sind. Es freut mich deshalb sehr, dass es uns gelungen ist, alle Bewerbungen zu berücksichtigen. Von diesem Signal wird ein zusätzlicher Motivationsschub für das Projekt ausgehen", hob Rau hervor. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte nach Trägerproporz, regionalen Gesichtspunkten, Gruppengrößen und Zusammensetzung der Gruppen.

24 bis 15 Monate vor der Einschulung legen die Erzieherinnen und Erzieher fest, ob ein Förderbedarf besteht oder nicht. Grundlage der Diagnostik bildet der Orientierungsplan für Kindergärten mit seinen Bildungs- und Entwicklungsfeldern. Diagnoseinstrumente wie die "Grenzsteine-Methodik" von "Michaelis" können ebenfalls herangezogen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Koppelung des Projekts mit der vom Sozialministerium neu konzipierten Einschulungsuntersuchung, die in zwölf Landkreisen modellhaft erprobt werden soll. Die Teilnahme an der Untersuchung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist jedoch freiwillig. Bestandteil dieser Untersuchung ist ein Sprachtest sowie ein Seh- und Hörtest. Herangezogen werden auch der Impfpass sowie die Entwicklungsdokumentation des Kindergartens.

In beiden Fällen wird der Förderbedarf einem bei den Landratsämtern angesiedelten "Runden Tisch" gemeldet, an dem Schule, Kindergarten, Gesundheitsamt, Frühförderstelle und die betroffenen Eltern über das konkrete Förderangebot für das jeweilige Kind beraten und entscheiden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise Sprachförderung, Schulung der Feinmotorik oder auch Übungen zur Förderung der Konzentrationsfähigkeit. Für den Einsatz der pädagogischen Fachkräfte erhalten die Landratsämter einen Stundenpool zugewiesen, dessen Umfang vom Förderbedarf und der Anzahl der Gruppen abhängt. Insgesamt stehen im Endausbau 45 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung.

"Die Vielzahl der Modellvarianten ist eine wesentliche Stärke des Projekts. Wir wollen kein starres, sondern ein flexibles Programm, das den örtlichen Bedingungen voll und ganz Rechnung trägt", hob der Kultusminister hervor. Die Förderung kann in der Grundschule oder im Kindergarten, durch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder in Zusammenarbeit beider pädagogischer Fachkräfte erfolgen (siehe Anhang: Modelle A-D). Bei erheblichen Entwicklungsverzögerungen startet die Fördermaßnahme bis zu eineinhalb Jahre vor der Einschulung und beträgt höchstens 18 Wochenstunden bei einer Gruppenstärke von mindestens 15 Kindern. Bei geringerem Bedarf erhalten die Kinder bis zu einem Jahr vor der Einschulung ein Förderangebot im Umfang von zwei bis acht Wochenstunden. Die Gruppengröße beträgt in diesen Fällen mindestens sechs Kinder.

"Die Landesregierung hat ein ineinander verzahntes Förderkonzept für Kindergarten und Grundschule entwickelt", betonte der Kultusminister. Der neue Orientierungsplan für Kindergärten und der Bildungsplan für die Grundschulen seien aufeinander abgestimmt und richteten die pädagogische Begleitung an den Potenzialen der Kinder aus. Dabei übernehme das Projekt "Schulreifes Kind" am Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule eine wichtige "Scharnierfunktion". Eine spezielle Unterstützung für Kinder mit besonders hohem Förderbedarf sei unabdingbar. "Die Rückstellung vom Schulbesuch verletzt Kinder in ihrem Selbstwertgefühl und lähmt ihre Motivation. Wir müssen dafür sorgen, dass für Kinder der Bildungsort Schule von Beginn an mit positiven Gefühlen besetzt ist", sagte Rau.

Auf Anfrage können im Ministerium folgende Anlagen abgerufen werden:
• Modellvarianten des Projekts "Schulreifes Kindes"
• Netzwerk der Förderung
• Liste der Modellstandorte


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