Professorenbesoldung: Leistung lohnt sich nicht
Die neun bislang vorliegenden Entwürfe zur Reform der Professorenbesoldung lassen den durchgängigen Willen des Gesetzgebers erkennen, Hochschullehrern mit Leistungsbezügen diese Leistungsbezüge ganz oder teilweise zu kappen und in Höhe der gekürzten Beträge in Grundbesoldung umzutauschen.
30.11.2012 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)"Damit wird vor allem dem bundesweit auf ca. zehn Prozent geschätzten Anteil von Hochschullehrern ohne nennenswerten Leistungsbezug eine Freude bereitet", heißt es in einer Auswertung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), die in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre" erscheint. "Diejenigen Hochschullehrer, die sich im harten Wettbewerb einen Leistungsbezug erstritten haben, werden demgegenüber im Ergebnis ihre Leistungsbezüge ganz oder teilweise kraft Gesetzes wieder verlieren."
Die intendierte Konsumptionsregelung stehe damit für "ein kollektives Versagen der staatlichen Hochschulpolitik", die vor zehn Jahren unter der strikten Vorgabe der Kostenneutralität aufgebrochen sei, Wissenschaftler nach zusätzlichen und anderen Leistungskriterien als Berufungen zu besolden. Da nicht zu erwarten sei, dass die auf einem Beschluss der Kultusministerkonferenz beruhenden Kompensationslösungen politisch zu verhindern seien, setze der DHV auf eine Korrektur durch die Gerichte.
Die Chancen, die Konsumption gerichtlich zu Fall zu bringen, stehen nach Ansicht des DHV gut. Aus einem Gutachten der Professoren Battis und Grigoleit, das im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz erstellt worden sei, gehe hervor, dass die Konsumption gegen das Leistungsprinzip als anerkannten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums verstoße und damit verfassungswidrig sei.
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Forschung & Lehre 12/2012 erscheint am 30. November 2012. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter www.forschung-und-lehre.de lesen.
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