Zwischenbericht zu ersten Erfahrungen mit Studiengebühren
Das Wissenschaftsministerium hat von den staatlichen Hochschulen und Berufsakademien im Land Berichte über die ersten Erfahrungen mit Studiengebühren erhalten. Die gelieferten Informationen ergeben ein sehr heterogenes Bild und lassen noch keine abschließende Bewertung zu. Für einen detaillierten Bericht im Herbst gibt es Nacherhebungen. Auf Grund der vorhanden Daten hat das Wissenschaftsministerium heute einen Zwischenbericht vorgelegt.
13.07.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergWissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg sagte: "Die ersten Verbesserungen durch die Studiengebühren sind schon spürbar. Die Studierenden waren in jeder Hochschule und Berufsakademie über die Entscheidung zur Verwendung der Studiengebühren eingebunden. Diese gesetzliche Vorgabe ist voll erfüllt. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass auf lange Sicht die Einführung von Studiengebühren keine Auswirkung auf die Studierendenzahl hat."
Einnahmen und Freistellungen
Im Sommersemester 2007 haben die Hochschulen im Land insgesamt rund 90 Mio. Euro eingenommen, rund 15 Prozent der Studierenden waren von der Zahlung befreit. Die Zahl der Beurlaubungen hat im Vergleich zum Sommersemester 2006 um 50 Prozent zugenommen. Von den Befreiten entfielen 60 Prozent auf die Gründe Beurlaubung oder Praxissemester. 16 Prozent waren befreit, weil sie Kinder unter acht Jahren erziehen. Insgesamt gab es rund 300 Härtefälle.
"Die Befreiungen sind ein wesentlicher Teil der sozialverträglichen Ausgestaltung unseres Modells. Das entspricht einem Gegenwert von 15 Mio. Euro. Die rege Inanspruchnahme zeigt, dass der Gesetzgeber tatsächlich die relevanten Fälle erfasst hat", sagte Frankenberg.
Verwendung
Die Entscheidungen über die Verteilung der Studiengebühren werden vor Ort getroffen. Die meisten Hochschulen haben unterschieden zwischen Mitteln zur Verbesserung der allgemeinen Studiensituation und der fachspezifischen Studiensituation. Schätzungsweise 50 Prozent der Mittel wurden für Personal zur Verbesserung des Lehr- und Serviceangebots eingesetzt, rund 10 Prozent der Mittel wurden in Lehr- und Lernmedien investiert. Der Rest wurde unter anderem zur Verbesserung der Studien- und Prüfungsorganisation, für die Studienberatung und die Qualitätssicherung eingesetzt.
Studierenden- und Studienanfängerzahlen
Aus der Entwicklung der Studierendenzahl sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussfolgerungen zu ziehen. Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Zahl der Studierenden und der Studienanfänger. Die Zahl der Studiengänge mit Numerus Clausus ist allein an den Universitäten im Vergleich zum Sommersemester 2006 von rund 230 auf 270 gestiegen. Hinzu kommt, dass - auch aufgrund des Bologna-Prozesses - viele Studiengänge nur noch zum Wintersemester angeboten werden. Eine solide Aussage über die Entwicklung der Studierendenzahlen kann nach dem Zwischenbericht nur eine längerfristige Analyse liefern.
Ein erster Vergleich mit dem Sommersemester 2006 ergibt einen Rückgang der Studierendenzahl um 3,5 Prozent und der Studienanfängerzahl um rund 12 Prozent. Die Gründe dafür sind gemäß dem Bericht zunächst in den Besonderheiten der Sommersemester zu suchen. So ist an der Universität Mannheim die Zahl der Studienanfänger im Sommersemester 2007 um 76 Prozent zurückgegangen, dies liegt daran, dass fast alle Studiengänge auf einen Start im Wintersemester umgestellt wurden. Die Studienanfängerzahlen aus Sommer- und Wintersemester zusammen genommen ergeben dort einen Rückgang von lediglich einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Monitoring
Schon vor Einführung der Studiengebühren hat der Wissenschaftsminister einen unabhängigen Beirat für das Studiengebühren-Monitoring unter dem Vorsitz des renommierten Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel eingesetzt. Aufgabe des Beirates ist es, die Praxis der Studiengebühren genau zu beobachten und Einschätzungen zu den Auswirkungen für Studierende und Hochschulen zu geben. In seiner Herbstsitzung wird der Beirat über den bis dahin vorliegenden detaillierten Bericht beraten.
Anlage: Zwischenbericht des MWK vom 13. Juli 2007 (siehe rechte Spalte)
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