Die Regelungen im Schulgesetz zur regionalen Schulentwicklung sind seit 1. August 2014 in Kraft. Dabei sind auch die beruflichen Schulen von Anfang an mit einbezogen, die Regelungen gelten auch für sie. Doch die beruflichen Schulen weisen einige Besonderheiten auf: Sie vereinen viele verschiedene Schularten unter einem Dach, ermöglichen eine Vielzahl von beruflichen und allgemein bildenden Abschlüssen und arbeiten eng mit der Wirtschaft zusammen. Deshalb ist im Schulgesetz vorgesehen, dass das Kultusministerium die Spezifika der regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen durch eine eigene Rechtsverordnung regeln kann. Diese hat das Kultusministerium jetzt erlassen.
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07.04.2015
Pressemeldung
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg