(hib/ROL). Die Ausgestaltung der Lehrpläne der Berufsschulen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Da – je nach Austauschland – unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse benötigt werden, kann die Bundesregierung auch nicht beurteilen, ob es möglich ist, diese im Rahmen des Berufsschulunterrichts bedarfsgerecht zu vermitteln, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen ([17/13001](http://dip.bundestag.de/btd/17/130/1713001.pdf)).
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17.04.2013
Pressemeldung
Deutscher Bundestag