Die Schulbehörde hat Ende Juli in einem Schreiben an alle Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen diese aufgefordert, zusätzliche Aufgaben an Schulen, die bislang z. T. von Honorarkräften wahrgenommen wurden, mit festen Stellen durchzuführen. Hintergrund ist die derzeit laufende Prüfung der Schulen durch die Deutsche Rentenversicherung, bei der u. a. festgestellt wurde, dass a n Schulen Honorarkräfte für Aufgaben eingesetzt werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorbehalten sind.
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10.08.2012
Pressemeldung
GEW Hamburg