Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen erhalten in diesen Tagen Post von der Landesschulbehörde. Zweimal schon waren sie seit Januar aufgefordert worden, eine dienstliche Erklärung abzugeben, in der sie bestätigen sollen, dass sie "die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise" sicherstellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen rät heute allen Schulleiterinnen und Schulleitern per Mail, sich nicht zu einer Erklärung nötigen zu lassen, die sie nicht erfüllen können. "Gelassenheit ist angesagt, aber wenn es darauf ankommt, gewähren wir unseren Mitgliedern Rechtsberatung und Rechtsschutz", versichert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt.
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18.04.2012
Pressemeldung
GEW Niedersachsen