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GEW bewertet Gesetzentwürfe zum "Schulfrieden" in NRW

Die GEW begrüßt die heute von den Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwürfe zur Verfassungsänderung und zur Einführung der Sekundarschule in NRW.

06.09.2011 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

Die politische Absicht, die Bildungswege für Kinder und Jugendliche länger offen zu halten und mehr Chancengerechtigkeit im nordrhein-westfälischen Schulwesen zu schaffen, ist in den Gesetzentwürfen deutlich erkennbar. Sie zeigen überdies ganz eindeutig, dass es um eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Schulsystems in NRW geht. "Dies zeigt insbesondere die deutliche Betonung der Sicherung gymnasialer Standards unabhängig von der Organisationsform in der neuen Sekundarschule sowie die verbindliche Kooperation mit mindestens einer Schule mit gymnasialer Oberstufe oder einem Berufskolleg," sagte dazu GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Mit diesen Vorgaben knüpfe man unmittelbar an den Modellversuch Gemeinschaftsschule an.

Positiv bewertet die GEW auch die Erleichterung der Gründung von Gesamtschulen mit eigener Oberstufe. "Wenn an einem Ort mehr als hundert Eltern längeres gemeinsames Lernen für ihre Kinder wünschen, sollte ernsthaft über die Gründung einer Gesamtschule nachgedacht werden", ermuntert Schäfer die Kommunen zur Gründung von Gesamtschulen. Diese Schulform böte schließlich alle Bildungsabschlüsse einschließlich des Abiturs an.

Die Streichung der institutionellen Garantie der Hauptschule aus der Verfassung und die Streichung des Begriffs der Volksschule hält Schäfer für konsequent; sie erleichtere die kommunale Schulentwicklung. Aus Sicht der GEW würde es für eine Änderung der Landesverfassung allerdings genügen, dort lediglich "ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen" aufzuführen, ohne hier nähere Angaben zu dessen Gliederung zu machen.


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