Kabinett beschließt Anhörung zum Privatschulgesetz
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines neuen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zur Anhörung freigegeben. Kern der Gesetzesnovelle ist ein neues Finanzierungskonzept. So soll unter anderem die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe von vier auf drei Jahre gekürzt werden.
20.12.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusAuch wird das Schulgeld, das Privatschulen von Eltern erheben können, zukünftig nicht mehr auf die Höhe der staatlichen Zuschüsse angerechnet. Bislang wurden die staatlichen Finanzhilfen ab einer bestimmten Höhe des Schulgeldes gekürzt. "Damit eröffnen sich den freien Schulen ganz neue Handlungs- und Gestaltungsspielräume", sagte Sachsen Kultusminister Steffen Flath.
Mit der Verkürzung der Wartefrist komme man zudem einem lang gehegten Wunsch der freien Träger nach. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Reihe weiterer Verbesserungen für Privatschulen. So wird der Einsatz von Lehrern öffentlicher Schulen an freien Schule erleichtert. Lehrer privater Schulen können wiederum Fortbildungsangebote für Lehrer öffentlicher Schulen besuchen, was den pädagogischen Austausch fördern soll. Privatschulen sollen zukünftig auch die Leistungen der Sächsischen Evaluationsagentur, eine Art Schul-TÜV, in Anspruch nehmen können. "Das Gesetz soll für eine gleichwertige Partnerschaft und einen fairen Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen sorgen", so Kultusminister Flath. Freie Schulträger sowie zahlreiche Einrichtungen und Verbände haben nun Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Das neue Konzept der staatlichen Finanzhilfe differenziert stärker als bisher zwischen den einzelnen Bildungsgängen. Danach werden die Zuschüsse für allgemeinbildende Privatschulen leicht und für Teilzeitausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen zum Teil deutlich steigen. Erheblich weniger Finanzhilfen sollen zum Beispiel für vollzeitschulische Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen gewährt werden.
Schulen in freier Trägerschaft erfreuen sich in Sachsen zunehmender Beliebtheit. Während die Zahl der Schüler an öffentlichen Schulen von 738.000 im Schuljahr 1992/1993 auf etwa 455.000 im laufenden Schuljahr sank, stieg die Schülerzahl an Privatschulen im gleichen Zeitraum von knapp 4.400 auf rund 58.500. Mit 43.000 besucht die Mehrzahl der Privatschüler berufsbildende Schularten. Im Durchschnitt gehen etwa elf Prozent der sächsischen Schüler auf freie Schulen. Mit der steigenden Schülerzahl an Ersatzschulen ist eine Zunahme der Zuschüsse des Landes für diese Schulen verbunden. Während 1991 insgesamt weniger als drei Millionen Euro an Privatschulen gezahlt wurden, sind für 2006 bereits 200 Millionen Euro geplant. In Sachsen gibt es derzeit 295 freie Schulen (Ersatz- und Ergänzungsschulen). Darunter sind unter anderem 53 Grundschulen, 22 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 19 Förderschulen und 183 berufsbildende Schulen.
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