Kultusminister Rau: "Ich bin zuversichtlich, dass wir vor Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können."
Gegen die Weiterführung der Grundschulfremdsprache Französisch als erste Pflichtfremdsprache an den Gymnasien der Rheinschiene ist heute vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage eingereicht worden. Kultusminister Helmut Rau MdL: "Ich bin zuversichtlich, dass wir vor Gericht mit unseren Argumenten überzeugen können."
15.05.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergRau bekräftigte, dass das beklagte Land im Laufe des Verfahrens deutlich machen werde, dass auf Grund der Struktur der Bildungspläne im Rahmen der Fremdsprachen die Schülerinnen und Schüler in keinem Landesteil benachteiligt würden. Der Kultusminister betonte, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Landesteilen im selben Umfang in den Fremdsprachen Englisch und Französisch unterrichtet würden, unabhängig davon, ob sie als 1. oder 2. Fremdsprache erfolgten. Außerdem könne jeder, der das Latinum erwerben wolle, dies auch tun, so der Kultusminister.
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