Landeselternausschuss zur Schulhelferproblematik
Der Landeselternausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 18.09.2009 umfassend und sachbezogen mit der Thematik Schulhelfer befasst.
22.09.2009 Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)Kritik wurde bezüglich der fehlenden Klarheit und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Schulhelferstunden geübt. Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben keinen generellen Anspruch auf einen Schulhelfer, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen (Zuordnung der §§ 53, 54 SGB XII bzw. § 35a SGB VII, sonderpädagogischer Förderbescheid, Bescheinigung einer Schwerstbehinderung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales) vorliegen. Die bisherige Praxis bei der Vergabe der Schulhelferstunden hat auch zu grotesken Situationen geführt. So wurden im Bezirk Pankow 2.510 Stunden beantragt, im Bezirk Mitte hingegen lediglich 781 Stunden. Es darf angezweifelt werden, dass die in einigen Bezirken beantragten Stunden mit dem tatsächlichen Bedarf korrelieren. Insbesondere da auch bekannt wurde, dass an einzelnen Schulen die Schulhelfer nicht zur Unterstützung der anspruchsberechtigen Kinder sondern zur allgemeinen Verbesserung der Betreuungssituation eingesetzt werden – teilweise in Parallelklassen.
Kritisiert wurden auch die kurzen Laufzeiten der Bewilligungen von einem Jahr. Insbesondere in schweren Fällen oder in Einzelfällen, die in absehbarer Zeit keine Veränderung des Gesundheitszustandes des Kindes erwarten lassen, sollte die Laufzeit der Bewilligungen deutlich höher sein. Die Schulen sollten für diese Kinder keinen Antrag auf Verlängerung stellen müssen, vielmehr sollte stattdessen in größeren Abständen die einmal erteilte Bewilligung geprüft werden.
Das bisherige System wurde von allen Beteiligten als nicht optimal empfunden. Die sehr späte Unterzeichnung der Verwaltungsvorschrift Schule 8/2009 ist ebenso kritikwürdig, wie die Versuche einer Ausgabendeckelung. Unbestritten ist aber auch, dass die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 19.216 im Schuljahr 2004/05 auf 19.302 im Schuljahr 2008/09 nahezu gleichgeblieben ist, im gleichen Zeitraum aber die Ausgaben von geplant 3,4 Mio. Euro im Jahr 2004 auf tatsächlich 8,0 Mio. Euro im Jahr 2008 gestiegen sind. Unabhängig von der Frage, ob die 8,0 Mio. Euro ausreichend sind oder nicht, kann derzeit nicht dargelegt werden, dass eine gezielte Benachteiligung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf durch eine Deckelung der Ausgaben erfolgte. In den Jahren 2004 bis 2008 wurde der Haushaltsansatz in jedem Jahr – teilweise deutlich – überschritten. Eine Deckelung kann auch im laufenden Jahr nicht erfolgen, da angezweifelt werden darf, dass die derzeitige Haushaltsplanung ausreichende Mittel für Schulhelfer vorsieht.
Der Landeselternausschuss regt die Einrichtung eines Runden Tisches an. Dazu sollten neben den Vertretern des Senats vor allem Vertreter von verschiedenen Betroffenengruppen sowie Experten aus anderen Bundesländern eingeladen werden. Voraussetzung für einen derartigen Austausch ist die Bereitschaft zu einer ergebnisorientierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe. Ziel dabei ist es die eigenen Erfahrungen und aus anderen Bundesländern zu nutzen und gemeinsam ein Verfahren zu entwickeln, dass den Eltern Rechtssicherheit, der Verwaltung Planungssicherheit und den Kindern die notwendige Unterstützung ermöglicht. Darüber hinaus müssen adäquaten Alternativen zu den Schulhelfern zum Einsatz kommen. Dies betrifft vor allem den Bereich der sonderpädagogischen Förderzentren.
Der deutliche Hinweis auf das Schulhelferproblem durch Betroffene war richtig. Jedoch war das unverhältnismäßige Verhalten einzelner Protagonisten in den letzten Wochen genauso wenig zielführend wie die pauschale Forderung (siehe Verstößebericht für den Zeitraum 1. Juni 2008 – 31. August 2009)des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nach einer sofortigen Bewilligung aller beantragen Schulhelferstunden. Vielmehr müssen die Anträge rasch aber gründlich geprüft werden.
Der öffentlich mehrfach geäußerte Vorwurf, dass in Berlin betroffenen Kindern das Recht auf Bildung verwehrt wird, kann nicht bestätigt werden. Dem Landeselternausschuss liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass einem Kind das Recht auf Bildung verwehrt wird. Dies haben auf direkte Nachfrage bisher alle Antragssteller bestätigt.
Keine Kommentare vorhanden