Philologenverband befürchtet neues Konfliktpotenzial in Schulen
"Nicht besonders glücklich" über den heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bisher in einigen Landesverfassungen und Landesgesetzen verankerten Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger.
13.03.2015 Pressemeldung Deutscher Philologenverband (DPhV)Nach seiner Ansicht haben die bisherigen rechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die das Tragen stark "appellativer religiöser Zeichen" wie des Kopftuches verboten, kaum zu konkreten Konflikten in der Schulpraxis geführt. Das heutige Gerichtsurteil dagegen vernachlässige, wie auch im Minderheitsvotum überzeugend dargelegt, die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrages, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen sei.
"Ich befürchte, dass durch dieses Urteil neue Konflikte in unsere Schulen hineingetragen werden, weil es den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts aufweicht und die negative Glaubensfreiheit der Schüler einschränkt. Wir werden deshalb wohl in Zukunft mehr Rechtsstreitigkeiten als bisher haben", betonte der Verbandsvorsitzende.
Meidinger verteidigte das selbstverständliche Recht auch von Lehrkräften auf Religionsfreiheit. Das spezifische Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schülern und Lehrkräften gebiete aber eben auch eine Zurückhaltung bei der Demonstration der eigenen religiösen Überzeugungen im Unterricht.
- Stellungnahme zum Kopftuchurteil
- "Urteil setzt Zeichen für Religionsfreiheit und erteilt Auftrag an die Politik"
- GEW erwartet zügige Änderung des Schulgesetzes
- Bundesverfassungsgericht verbietet pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte öffentlicher Schulen
- Aktuelles Kopftuchurteil problematisch
- BLLV regt an, das Kopftuchverbot zu überdenken
- NRW wird Entscheidung unmittelbar umsetzen
- Kein pauschales Kopftuchverbot an Schulen
Keine Kommentare vorhanden