Digitalisierung

Saarland: Weiterführende Schulen nehmen an der LSMS teil

Die Einführung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe (LSMS) zum Schuljahr 2026/27 stößt bei den öffentlichen Schulen im Saarland auf breite Zustimmung. Alle öffentlichen weiterführenden Schulen nehmen an dem neuen System teil.

22.05.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
  • Ein junger Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem Klassenzimmer und arbeitet an einem Computer. © www.pexels.com Mit der LSMS und der dazugehörigen Medienausleiheverordnung (MAus-VO) schaffen Land und Schulträger erstmals einen landesweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen für die Bereitstellung analoger und digitaler Lehr- und Lernmittel.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Wir freuen uns sehr über die große Zustimmung der Schulen und das Vertrauen in die gemeinsame Umsetzung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe. Das zeigt, dass Land, Schulträger und Schulgemeinschaften Verantwortung übernehmen, um gemeinsam die Digitalisierung unserer Bildungslandschaft verlässlich und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die LSMS schafft einen starken Rahmen, damit Schulen digitale und analoge Lehr- und Lernformen pädagogisch sinnvoll miteinander verbinden können. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit, entlasten Familien und geben Schulen mehr Freiraum für guten Unterricht und die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Dass das Saarland in der aktuellen Bitkom-Studie zur digitalen Bildung bundesweit zu den Spitzenreitern zählt, bestätigt unseren Weg: Konsequente Investitionen in digitale Infrastruktur, moderne Lernmittel und pädagogische Konzepte zahlen sich aus.“

Patrik Lauer, Vorsitzender des saarländischen Landkreistages: „Aus Sicht der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken als Schulträger ist es erfreulich, dass es gelungen ist, eine verlässliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit modernen digitalen Endgeräten zu gewährleisten. Damit gehen die Landkreise und der Regionalverband als Bildungspartner konsequent den Weg weiter, den sie seit 2019 mit dem Digitalpakt 1 und insbesondere während der Coronapandemie gemeinsam eingeschlagen haben. Uns ist es sehr wichtig, dazu beizutragen, dass die Eltern durch eine flächendeckende und einheitliche Beschaffung der Schulträger entlastet werden. Daher freuen wir uns sehr, dass alle Schulen mitziehen und die individuelle wie verantwortungsvolle Nutzung moderner digitaler Lernformen jetzt Allgemeingut für alle Schülerinnen und Schüler an unseren weiterführenden Schulen sein wird.“

Mit der LSMS und der dazugehörigen Medienausleiheverordnung (MAus-VO) schaffen Land und Schulträger erstmals einen landesweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen für die Bereitstellung analoger und digitaler Lehr- und Lernmittel. Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Standards und zentral organisierte Prozesse sorgen für mehr Verlässlichkeit, entlasten Schulen organisatorisch und unterstützen Familien im Alltag.

Zugleich verbindet die LSMS die klassische Schulbuchausleihe mit modernen digitalen Lernformen. Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zu digitalen und gedruckten Lernmitteln sowie zu modernen mobilen Endgeräten. Die konkrete Umsetzung erfolgt weiterhin auf Grundlage der pädagogischen Medienkonzepte der jeweiligen Schulen und unter Beteiligung der Schulgemeinschaft.


Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden