Staatsminister Jürgen Banzer: 11-Punkte-Programm für G8 eröffnet Schulgemeinden schon ab 1. August 2008 nachhaltig mehr Freiraum
"Den Kooperativen Gesamtschulen, die G8 beibehalten, sowie den Gymnasien möchte ich mit einem 11-Punkte-Programm, das schon ab dem 1. August 2008 in Kraft treten kann, spürbar mehr Freiraum und Entlastung für ihren Schulalltag mit G8 bieten.", erklärte Staatsminister Jürgen Banzer im Rahmen einer Pressekonferenz heute in Wiesbaden. Die konkreten Inhalte des Programms seien den zahlreichen Gesprächen erwachsen, die er nach seinem Amtsantritt im April umgehend mit Eltern, Lehrern, Schülern, Verbandsvertretern von u.a. der GEW, dem Verband für Bildung und Erziehung, dem Philologenverband, dem Verband der Oberstudiendirektoren und Schulpolitikern aus dem Landtag geführt habe.
26.05.2008 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen"In den Gesprächen wurde deutlich, dass auch Hessen wie alle anderen Bundesländer seinen Schülerinnen und Schülern weiterhin das Angebot eines verkürzten gymnasialen Bildungsganges machen muss. Hier können wir uns keinen Sonderweg mehr erlauben. Gleichzeitig wurde deutlich, dass G8 andere Rahmenbedingungen braucht, um seitens der Schulen besser ausgestaltet und seitens der Eltern und Schüler besser angenommen werden zu können", stellte Jürgen Banzer fest. Durch das 11-Punkte-Programm sei eine nachhaltig entspannende Wirkung auf den G8-Schulalltag möglich, wodurch sich G8 als ein ganz normales Angebot neben G9 etablieren könne. Er, so der Minister, denke, es sei sinnvoll, dass Hessen bei der Schulzeit bis zum Abitur auf zwei Beinen stehe und mit G8 und G9 zwei Wege zu ein und derselben allgemeinen Hochschulreife anbiete. Auf diese Weise stelle man auch sicher, dass Hessen keine Abiturienten verliere.
"In mir ist in den letzten Wochen mehr und mehr die Erkenntnis gereift, dass wir uns seitens des Landes darauf beschränken sollten, den Schulen einen klaren Rahmen für G8 zu geben. Innerhalb dieses Rahmens sollten wir den Mut haben, loszulassen und somit den Schulen die Freiheit zu geben und das Vertrauen zu schenken, für sich als Schulgemeinde vor Ort in Wahrnehmung ihrer ganz unmittelbaren Verantwortung und Interessen eigene Entscheidungen treffen zu können", erklärte Jürgen Banzer.
Der Minister zeigte sich überzeugt davon, dass dem aktuellen Handlungsbedarf bei G8 durch die nachstehend aufgeführten 11 Punkte vernünftig begegnet werden könne. Er habe mit Augenmaß und Umsicht konkrete Maßnahmen vorgesehen, die von den Schulen umgehend genutzt werden könnten. Sollte sich bei der Nutzung der neuen Gestaltungsspielräume weiterer Anpassungsbedarf ergeben, sei er offen für Gespräche. "Mir ist bewusst, dass die Nutzung der neuen Gestaltungsspielräume vor Ort eine Herausforderung ist und bestimmt an der einen oder anderen Stelle mit Einsatz und Mühe verbunden ist. Mit dem Ziel eines nachhaltig entlasteten Schulalltags mit G8 ist dies meiner Überzeugung nach aber vertretbar. Es ist selbstverständlich, dass wir die Schulen, die G8 anbieten, unterstützend und beratend begleiten. Insofern sind für den Beratungsbedarf der Schulen bei der Nutzung des 11-Punkte-Programms in jedem Schulamt spezielle Ansprechpartner für G8 benannt worden. Darüber hinaus werde ich noch diese Woche drei Regionalkonferenzen in Kassel, Gießen und Wiesbaden mit den Schulleitern der Regionen zum Meinungsaustausch zu meinem 11-Punkte-Programm nutzen", so Staatsminister Jürgen Banzer.
11- Punkte-Programm – Mehr Freiraum für G8
1. Anpassung und Straffung der Lehrpläne
Auf der Grundlage aktueller Empfehlungen unmittelbar aus der Schulpraxis tritt zum 1. August 2008 eine erneute Lehrplanüberarbeitung in Kraft. Die Lehrpläne sind nochmals gestrafft und auf die Vermittlung inhaltlicher Kern- und Methodenkompetenz ausgerichtet, so dass sie auch im verkürzten Bildungsgang zu bewältigen sind. Im Vordergrund steht der kompetenzorientierte Erwerb der Hochschulreife, deren Qualität künftig –sowohl für G8 als auch für G9-durch bundesweit gültige Bildungsstandards abgesichert ist.
2. Gestaltungsmöglichkeiten durch Kontingentstundentafel – freiere Organisation des Nachmittagsunterrichts
Die von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur von der KMK zwingend vorgeschriebenen 260 Wochenstunden können in Hessen von den Schulen im Rahmen von Kontingentstundentafeln für die Jahrgänge 5-6 (60 Stunden), für die Jahrgänge 7-9 (100 Stunden ) und für die Oberstufe (100 Stunden) flexibel verteilt werden. Die Kontingentstundentafel ermöglicht die weitgehend freie Verteilung der festgelegten Stundenvolumina, so dass die Schulgemeinde vor Ort die Stundenverteilung nach ihren Bedürfnissen gestalten kann. Künftig sind die Eltern bei den grundsätzlichen Fragen der Organisation des Nachmittagsunterrichts einzubeziehen.
3. Mehr Stellen für kleinere Gruppen
Die maximale Klassengröße in den G8-Jahrgängen wird beginnend mit Jahrgang 5 des Schuljahres 2008/09 auf 30 Schüler begrenzt werden. Für das kommende Schuljahr sind hierfür 100 Lehrerstellen erforderlich. Schulen, die trotz dieser Regelung für das kommende Schuljahr bei der Einteilung ihrer Klassen bleiben möchten, erhalten dennoch die erhöhte Lehrerzuweisung. Über diesen Schritt hinaus wird geprüft, inwieweit auch für andere Schulformen eine Reduzierung der Klassenstärken und damit eine Entlastung auch an dieser Stelle erreicht werden kann.
4. Mehr Differenzierung und individuelle Förderung
Obwohl die KMK die von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur verpflichtende, fachgebundene Stundenzahl von 265 auf 260 reduziert hat, weist Hessen den Schulen Lehrerstellen auf der Basis von 265 Stunden zu. Der bisherige Wahlpflichtunterricht (4-6 Stunden) wird in Wahlunterricht überführt und kann von den Schulen flexibel in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eingesetzt werden. Auf diese Weise eröffnet die Landesregierung den Schulen neue Möglichkeiten, besondere Angebote im Rahmen ihres Schulprofils sowie Förder- und Differenzierungsangebote machen zu können.
5. Entscheidungsfreiheit der Schule beim Beginn der 2. Fremdsprache
Die Schulen sollen entgegen dem bisher verbindlichen Beginn der 2. Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 6 künftig die Freiheit haben, zu entscheiden, ob sie mit der 2. Fremdsprache in Jahrgang fünf, sechs oder sieben beginnen möchten.
6. Ganztagsangebote und Mittagstisch
Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 soll allen Schulen des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs, die bisher kein Ganztagsangebot realisieren konnten, die Möglichkeit gegeben werden, eine pädagogische Mittagsbetreuung anzubieten. Hierfür erhält jede dieser Schulen 60.000 Euro für das Schuljahr 2008/09 und damit die Möglichkeit, wie die anderen Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung ein Betreuungsangebot zu realisieren. Im Haushalt 2007 und im Haushalt 2008 waren bzw. sind ferner jeweils 100 Millionen Euro zusätzlich zur Unterstützung der Schulträger beim Mensabau an G8-Schulen (Aufstockung der allgemeinen Investitionspauschale und der Schulbaupauschale) vorgesehen. Darüber hinaus hat das Land für das Jahr 2008 einen Härtefonds mit einem Volumen von 5 Mio. Euro ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe bedürftige Kinder und Jugendliche ein Mittagessen in der Schule bekommen können. Die Landesregierung unterstützt auf diese Weise die Schulträger bei deren Aufgabe, die notwendigen Vorraussetzungen für Verpflegungsangebote an allen G8-Schulen treffen zu können.
7. Mehr Gestaltungsspielraum bei Klassenarbeiten
Die aktuellen Rückmeldungen aus der Schulpraxis zeigen, dass es sinnvoll ist, die Zahl der schriftlichen Arbeiten in den Hauptfächern stärker zu beschränken. Diese Reduzierung schafft Gestaltungsspielräume und ist auch für die anderen Schulformen verbindlich.
8. Öffnung für schulbezogene Konzepte zur Verteilung und Reduzierung von Hausaufgaben
Einer Überforderung der Schülerinnen und Schüler durch übermäßige Hausaufgaben soll durch die Schaffung einer Regelung, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben werden dürfen, vermieden werden. Diese Regelung wird verbunden sein mit der Empfehlung an die Schulen, verstärkt Rhythmisierungen und Blockunterricht einzurichten, da hierdurch ebenfalls eine Reduzierung der Hausaufgabenmenge erzielt werden kann. Darüber hinaus können die Schulen eigene Konzepte für eine bessere Verteilung und Reduzierung der Hausaufgaben entwickeln.
9. Kooperationsmodelle und Sonderprogramm für Schulbücher
Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit erforderte eine Überarbeitung der Schulbücher. Die Lernmittel wurden und werden von den Schulen nach und nach ausgetauscht. Neben "Bücherpools", die von den Staatlichen Schulämtern angelegt wurden und einen Ausgleich für die von Schulen zeitweilig benötigten Mehrexemplare ermöglichen sollten, haben die Schulen untereinander Kooperationen zum Austausch von Lernmaterial entwickelt. Dies wird auch für den Einstieg der Doppeljahrgänge in die Sekundarstufe II zu organisieren sein. Mit einem auf fünf Jahre angelegten Sonderprogramm (Gesamtvolumen 25 Mio. Euro) ab dem Schuljahr 2007/08 ist unter anderem sichergestellt, dass die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges durch die Beschaffung geeigneter Lernmittel weiter unterstützt wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler mit möglichst aktuellen Lernmitteln ausgestattet werden können.
10. Aufhebung des Nachmittagserlasses vom November 2007
Mit den unter den Ziffern 1 bis 9 dargestellten Regelungen ist der Erlass vom November 2007 obsolet und wird aufgehoben.
11. Wahl von G8 oder G9 für Kooperative Gesamtschulen ab dem 1.8.2008
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes sieht vor, den kooperativen Gesamtschulen die Möglichkeit einzuräumen, in der Sekundarstufe I den Gymnasialzweig 5- oder 6-jährig zu organisieren. Nach einem Landtagsbeschluss können die kooperativen Gesamtschulen die Rückkehr zu G 9 schon mit dem Beginn des Schuljahres 2008/09 umsetzen. Die Schulen, die diese Entscheidung erst später treffen möchten, können dies tun. Die kooperativen Gesamtschulen wurden brieflich über den Gesetzentwurf informiert. Noch in dieser Woche werden Regionalversammlungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern stattfinden. Es wurde ferner veranlasst, dass an den Staatlichen Schulämtern Ansprechpartnerinnen und -partner zur Unterstützung der Schulen benannt werden.
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