Lehrberuf

Nächster Schritt zu einer zeitgemäßen und praxisorientierten Lehrkräftebildung

Mit der mündlichen Anhörung im Kultuspolitischen Ausschuss des hessischen Landtages ist ein weiterer Schritt zur vorgesehenen Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes erfolgt. Die Neufassung soll zu einer Stärkung der modernen und zukunftsorientierten Ausbildung angehender Lehrkräfte führen.

29.10.2026 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
  • Eine Lehrerin steht vor einer Schulklasse. © Adobe Stock Die Lehrkräftebildung soll noch mehr an den grundlegenden Bedarfen der schulischen Praxis und den gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet werden.

Rund 20 Vertreterinnen und Vertreter unter anderem von Lehrkräfteverbänden, Universitäten, des Landeselternbeirats, der Kirchen und aus der Schulpraxis nahmen an der Anhörung teil. Weitere gaben im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen ab. Anfang September hatten die Regierungsfraktionen von CDU und SPD den Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Über die Ergebnisse der Anhörung soll der Ausschuss in seiner Sitzung am 26. November beraten.

Die Lehrkräftebildung soll durch die Änderungen noch mehr an den grundlegenden Bedarfen der schulischen Praxis und den gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet werden. Unter anderem ist vorgesehen, den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte (Referendariat) von 21 auf 18 Monate zu verkürzen. Das entspricht der Dauer in den meisten anderen Ländern. Die Änderung würde einen schnelleren Einstieg zu eigenverantwortlicher Lehrtätigkeit ermöglichen und die Attraktivität des Lehrberufs in Hessen steigern.

Zum Gesetzentwurf sagte Bildungsminister Armin Schwarz: „Die Novellierung ist die Antwort auf eine sich wandelnde Schule und macht die Lehrkräftebildung individueller, praxisorientierter, kompakter und somit zeitgemäß.“

Weitere vorgesehene Änderungen:

  • Stärkere Praxisorientierung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch mehr eigenverantwortlichen Unterricht,
  • Aufwertung des Schulgutachtens, das zeigt, ob sich Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst tatsächlich im schulischen Alltag bewähren,
  • stärkere Berücksichtigung wichtiger Querschnittsthemen: Schulrecht, Werte- und Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung und Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, berufliche Orientierung, Kinder- und Jugendschutz, psychische Gesundheit und Inklusion, 
  • Stärkung der individuellen Beratung und Reflexion inklusive verbindlicher Verankerung des Entwicklungsgesprächs.

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