Drei Arbeitstage vor Beginn der Sommerferien hat die Senatsbildungsverwaltung die Verordnung über die Personalausstattung mit ErzieherInnen an den Ganztagsgrundschulen dem Hauptpersonalrat noch immer nicht zur Beteiligung vorgelegt. Diese Verordnung bildet, zusammen mit den Anmeldezahlen der Kinder, die Grundlage für die benötigte Anzahl von Erzieherinnen pro Schule. Erst nach dieser Berechnung können die Versetzungen der Kolleginnen und Kollegen aus den Kitas in die Schulen erfolgen. Mit Beginn der Ferienzeit ist also nicht geklärt, welche Erzieherin an welche Schule versetzt wird, geschweige denn, dass eine gemeinsame Vorbereitung von ErzieherInnen und Lehrkräften auf den Beginn des Schuljahres erfolgen kann.
mehr
20.06.2005
Pressemeldung
GEW Berlin