MK plant eine autoritäre Schulverfassung / Fraktionen von CDU und FDP wollen Stiftungsschulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie auf zwei Gesetzgebungsvorhaben hinweisen, die aktuell vom Kultusministerium bzw. den Fraktionen von CDU und FDP bearbeitet und in den nächsten Wochen in den Landtag eingebracht werden.

22.11.2005 Niedersachsen Pressemeldung GEW Niedersachsen

Beide Änderungen des Schulgesetzes hätten weit reichende Auswirkungen auf unsere Arbeit in den Schulen.

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

Mit diesem Gesetz soll eine autoritäre Schulverfassung eingerichtet werden, wie wir sie in Niedersachsen seit 1947 nicht kennen. Ihr Kennzeichen ist die Entrechtung der Kollegien und spiegelbildlich dazu eine einzigartige Machtstellung der Schulleiterinnen und Schulleiter. Die angekündigte neu ausbalancierte Machtverteilung sucht man vergebens.

Die Landesregierung will den Paragrafen 34 (1) des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) streichen. Dort heißt es bisher: "Die Konferenzen entscheiden über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule." In Zukunft soll ein eng begrenzter Katalog die Zuständigkeiten der Konferenz abschließend definieren. Der Gesamtkonferenz und damit den Kollegien, den Eltern- und Schülervertretern werden damit fast alle Entscheidungskompetenzen insbesondere über die pädagogische Entwicklung der Schule entzogen. Allein die Schulleiterinnen und Schulleiter sollen in Zukunft u.a. über die folgenden Angelegenheiten entscheiden:

  • Verteilung der Haushaltsmittel,
  • Reformen innerhalb der Schule,
  • Einrichtung und Gestaltung besonderer Fördermaßnahmen,
  • Projektarbeit, Freiarbeit und Wochenplanarbeit,
  • Gesamtplanung der Schulfahrten und Schüleraustauschfahrten,
  • Einführung alternativer Stundentafeln,
  • Einführung von Schulbüchern sowie Ausmaß und Art ihrer Benutzung,
  • Verfahren zur Beschwerde- und Konfliktregelung,
  • Schulversuche,
  • Unterrichtsdifferenzierung,
  • unterrichtsfreie Sonnabende.

Von 27 wesentlichen Angelegenheiten, über die bisher die Gesamtkonferenz bestimmte bzw. mitbestimmte, sollen 21 auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden.

Ferner ist vorgesehen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter "Vorgesetzte aller an der Schule tätigen Personen" werden. Sie bekommen die Aufgabe, "Maßnahmen zum Personalmanagement und zur Personalführung" zu treffen. Beide Aussagen mögen harmlos erscheinen. Sie sind aber verbunden mit der Ansage aus dem Ministerium, dass den Schulleiterinnen und Schulleitern auf der Grundlage dieses Gesetzes Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen werden sollen. Das würde bedeuten, dass sie Personalmaßnahmen, also Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Entlassungen, selbst verantwortlich durchführen und dabei nicht nur mitwirken wie etwa bei den jetzt üblichen Schulstellenverfahren.

Wir fordern von Kultusminister Busemann, dass er den Referentenentwurf, der zurzeit im Ministerium bearbeitet wird, zurückzieht.

Wir fordern, dass der Kultusminister klarstellt, dass die Personalmaßnahmen weiterhin von einer Schulbehörde und nicht von Schulleiterinnen und Schulleitern entschieden werden.

Kultusminister Busemann kennt die Position der GEW. Wir haben ihm am 10. Oktober im Rahmen der Landesdelegiertenkonferenz der GEW einen "Dringenden Appell zu den aktuellen Entscheidungen zur Eigenverantwortlichen Schule" überreicht, um ihm noch einmal deutlich zu machen, wo er mit dem Widerspruch der niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrer, des nicht lehrenden Schulpersonals und auch der Schulleiterinnen und Schulleiter zu rechnen hat. Die Verbände des Beamtenbunds stellen ebenfalls entsprechende Forderungen an den Minister.

Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unternehmen Sie das Ihnen Mögliche, um den Minister vor gravierenden Fehlentscheidungen zu warnen.

Privatisierung von Schulen durch die Einführung von Stiftungsschulen Ganz versteckt und quasi nebenbei beabsichtigen die Fraktionen von CDU und FDP einen neuen Typus von Ersatzschulen einzuführen: die Stiftungsschulen. Diese Gesetzesänderung soll im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes erfolgen, ohne dass der Kultusausschuss des Landtages darüber informiert worden ist, ohne dass es eine Beratung mit Gewerkschaft, Verbänden und Schüler- und Landeselternrat gegeben hat. Ein ungewöhnliches Geheimverfahren.

Beabsichtigt ist, dass bisher bestehende öffentliche Schulen in Privatschulen umgewandelt werden können. Die im Landesdienst beamteten Lehrkräfte sollen unter Fortzahlung der Bezüge für die Arbeit an der Stiftungsschule beurlaubt werden, die bisherigen kommunalen Schulträger tragen die Sachkosten. Es gibt schon konkrete Pläne für die Umwandlung staatlicher Schulen in Privatschulen. Zum Schuljahr 2006 soll das Gymnasium Twistringen in eine katholisch geprägte Stiftung überführt werden. Auch die evangelische Landeskirche hat Interesse bekundet, in Nordhorn und Gifhorn öffentliche Schulen in Stiftungsschulen umzuwandeln.

Für Kirchen und andere freie Träger ist diese neue Form von Privatschulen besonders interessant, da sie auf Kosten des Landeshaushalts finanziell besser gestellt werden als die bestehenden Ersatzschulen. Diese erhalten nämlich lediglich Finanzhilfe vom Land und müssen daher zur Deckung der Kosten in der Regel Schulgeld erheben. Die neuen Stiftungsschulen aber bekommen das Personal und die Sachkosten vollständig vom Staat finanziert, können die Schulleitung bestimmen, das Personal auswählen und - wie es Privatschulen zusteht - von dem Recht auf Auswahl ihrer Schülerschaft Gebrauch machen. Am Beispiel des Gymnasiums Twistringen zugespitzt formuliert: Das Land bezahlt die Lehrkräfte, der Landkreis bezahlt die Sachkosten und der Bischof von Osnabrück bestimmt das Profil der Schule. Wenn dieses Beispiel Schule macht, könnten die nicht konfessionsgebundenen Kinder nicht mehr jede Schule besuchen. Die Ungleichheit der Bildungschancen würde verstärkt.

Offenbar bedürfen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP Nachhilfe der Kollegien der öffentlichen Schulen, damit sie nicht auf solchen Abwegen wandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Brandt

Anlagen:

Entwurf Schulgesetz (im .pdf-Format)
Dringender Appell (im .pdf-Format).

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden