Die Kultusministerkonferenz hat für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die im Jahr 2020 ihre Staatsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.
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03.04.2020
Pressemeldung
Sekretariat der Kultusministerkonferenz