Kita-Finanzierung

Bremen: Mehr Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf

Der Senat hat heute (27. Oktober 2026) eine neue Finanzierungssystematik für die Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Sie ordnet die Finanzierung der 27 referenzwertfinanzierten Kita-Träger mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von knapp 220 Millionen Euro neu.

27.10.2026 Bremen Pressemeldung Bremen Senator für Kinder und Bildung
  • Ein Junge im Kindergartenalter wird beim Schneiden mit einer Schere unterstützt. © www.pexels.com Künftig sollen alle rund 3.500 Kinder mit Förderbedarf von zusätzlichen Fachkraftstunden profitieren.

Ab dem 1. Januar 2028 erhalten die Träger ihre Zuschüsse nach einer neuen Berechnungsgrundlage. Die Reform soll die Förderung stärker am Bedarf der Kinder ausrichten, die Finanzierung transparenter machen und den Trägern mehr Planungssicherheit geben.

Die Neuordnung setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2023 um. Sie wurde gemeinsam mit den Kita-Trägern und ihren Dachverbänden erarbeitet.

Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, erklärt: „Künftig richtet sich die Kitafinanzierung in Bremen stärker danach, was Kinder brauchen. Wo mehr Unterstützung nötig ist, gibt es auch mehr Personal. Das stärkt unsere Kitas besonders in Stadtteilen mit großen Herausforderungen. Gleichzeitig erhalten die Träger mehr Spielraum, um kleinere Gruppen und eine gute Betreuung zu ermöglichen. Davon profitieren Kinder, Familien und die Kita-Teams.“

Was sich ändert

Bislang erhalten rund 800 Kinder mit Förderbedarf zusätzliche Fachkraftstunden. Künftig sollen alle rund 3.500 Kinder davon profitieren – unabhängig davon, welche Kita sie besuchen. Nach der neuen Systematik wird jedes Kind mit der doppelten pädagogischen Personalressource ausgestattet, sodass die Träger flexibel darin sind, in Gruppen, die mit Förderkindern besetzt sind, die Gruppengröße zu reduzieren oder mehr Personal einzusetzen.

Auch die soziale Lage des Wohnumfelds wird stärker berücksichtigt. Bisher erhielten Kitas zusätzliche Personalressourcen nur, wenn ihr Sozialindex über 50 lag. Diese feste Grenze entfällt. Künftig zählt der Bedarf des einzelnen Kindes. So können auch Kitas unterhalb dieses Schwellenwerts zusätzliche Personalstunden erhalten.

Zudem sind verschiedene Förderbedarfe künftig miteinander kombinierbar. Hat ein Kind beispielsweise sonderpädagogischen Förderbedarf und lebt in einer sozial benachteiligten Wohnlage, können die Kita-Träger beide Bedarfe bei der Personalausstattung berücksichtigen. Bisher waren zusätzliche Ressourcen vor allem an den Einrichtungstyp gebunden, etwa an Regel-, Index- oder Schwerpunktkitas.

Zusätzlich 1.070 Euro jährlich pro Kind mit Sprachförderbedarf

Auch die Sprachförderung wird stärker in die reguläre Kita-Finanzierung integriert. Für jedes Kind, das verpflichtend an einer Sprachfördermaßnahme teilnehmen muss, werden künftig im Sinne der Qualitätsoffensive die zusätzlichen 1.070 Euro pro Jahr pro Kind bereits im Rahmen der Regelfinanzierung bereitgestellt – etwa für zusätzliches Personal und Fördermaterial.

Eine separate Beantragung dieser kommunalen Mittel entfällt. Das vereinfacht die Verfahren für die Träger und ermöglicht es, den Sprachförderbedarf der Kinder gezielter zu berücksichtigen. Drittmittelfinanzierte Sprachförderprogramme bleiben davon unberührt und werden weiterhin als Projekte gefördert.

Sachkostenförderung wird angehoben

Die Sachkostenförderung wird auf das Niveau Hamburgs angehoben. Sie umfasst unter anderem Mietnebenkosten, Hauswirtschaft, Verpflegung, Fachberatung und Geschäftsführung. Die einzelnen Kostenbestandteile werden klar definiert, damit die Förderung jährlich an die Preisentwicklung angepasst werden kann.

Die Mieten werden weiterhin unabhängig von der Zahl der belegten Plätze finanziert. So tragen die Kita-Träger kein kurzfristiges finanzielles Risiko, wenn zeitweise nicht alle Plätze belegt sind. Zugleich soll verhindert werden, dass in den vergangenen Jahren mit hohem Aufwand geschaffene Kita-Flächen vorschnell aufgegeben werden.

Angesichts schwankender Kinderzahlen und des weiterhin bestehenden Betreuungsbedarfs braucht Bremen ausreichend Spielraum, um auf eine steigende Nachfrage reagieren zu können. Dauerhafte Leerstände sollen jedoch nicht finanziert werden. Deshalb stimmen die Träger ihre Platzangebote jährlich mit dem Senator für Kinder und Bildung ab.

Mehr Transparenz und Planungssicherheit

Die bisherige Referenzwertfinanzierung war über die Jahre komplex und unübersichtlich geworden. Preis- und Tarifsteigerungen wurden nicht durchgehend systematisch berücksichtigt.

Die neue Finanzierungssystematik soll diese Lücken schließen und den Aufwand für Träger und Verwaltung verringern. Sie gliedert die Finanzierung in fünf Kostenblöcke: Miete, Instandhaltung und Investitionen, pädagogisches Personal, Sachkosten sowie Sprachförderung. Personal- und Sachkosten werden künftig regelmäßig an die Tarif- und Preisentwicklung angepasst und sind untereinander deckungsfähig, sodass die Träger in ihren Strukturen vor Ort ausreichende Flexibilität erhalten, um einen inhaltlich möglichst wirksamen und effizienten Kita-Betrieb zu organisieren.

Auch das Berechnungsverfahren wird vereinfacht: Ein übersichtliches Kostenblatt soll die Förderung anhand der betreuten Kinder, ihrer wöchentlichen Betreuungszeiten, der jeweiligen Förderbedarfe und der Kitaflächen ermitteln. Dadurch werden weniger Einzelanträge und individuelle Berechnungen benötigt.

So wird die Finanzierung berechnet

Grundlage der Finanzierung sind die Personalwochenstunden pro Kind. Sie richten sich nach der Betreuungsdauer und der Angebotsform. Diese bleiben bei der Neuaufstellung im Wesentlichen unverändert, denn sie entsprechen dem Volumen aus Hamburg und Berlin. Für Krippenkinder werden beispielsweise etwa zweieinhalbmal so viele Personalstunden angesetzt als für Kinder im Elementarbereich. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschläge für soziale Benachteiligung und sonderpädagogischen Förderbedarf.

Als Berechnungsgrundlage sind im Elementarbereich und Hort 80 Prozent Erzieherinnen und Erzieher sowie 20 Prozent sozialpädagogische Assistenzen beziehungsweise Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger vorgesehen. Im Krippenbereich und in altersübergreifenden Gruppen liegt das Verhältnis bei 65 zu 35, weil hier die Pflege- und Beziehungsarbeit einen deutlich höheren Stellenwert einnimmt.

Die höhere Vergütung nach TVöD SuE 8b für Erzieherinnen und Erzieher in bisherigen Sozialindex-Kitas sowie in Gruppen mit mehr als 15 Prozent Kindern mit Förderbedarf bleibt erhalten.

Finanzierung aus dem bestehenden Haushalt

Der prognostizierte Finanzierungsbedarf für die betroffenen Träger liegt bei 218,6 Millionen Euro. Die Reform wird aus dem bestehenden Budget des Senators für Kinder und Bildung finanziert und soll den Gesamthaushalt nicht zusätzlich belasten.

Mit der neuen Systematik werden vorhandene Mittel gezielter eingesetzt und bisherige Fehlverteilungen korrigiert. Zudem berücksichtigt das Modell finanzielle Spielräume, die sich durch sinkende Kinderzahlen ergeben.

Für Träger, die durch die Umstellung zunächst weniger Mittel erhalten könnten, werden Übergangslösungen für die Jahre 2028 bis 2033 erarbeitet und dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

Zuverlässigere Betreuung durch einen Bonusmechanismus

Bis Ende 2027 soll im Sinne der Qualitätsoffensive ein Konzept für einen Bonusmechanismus für Verlässlichkeit erarbeitet werden. Kitas mit besonders verlässlicher Betreuung sollen finanziell belohnt werden. Sie können den Bonus flexibel für zusätzliches Personal oder Sachausgaben einsetzen. Dafür sind zunächst jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Kitas mit besonders vielen Betreuungsausfällen gezielte Unterstützung erhalten können, um die Verlässlichkeit ihrer Betreuung zu verbessern.

Wie geht es weiter?

Das neue Finanzierungsmodell soll am 1. Januar 2028 starten. Im Jahr 2027 wird die Umsetzung der neuen Systematik weiter aufgesetzt. Anschließend kann sie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Finanzierung von Elternvereinen und KiTa Bremen dienen.

Die Kita-Planung wird bis 2034 an die sich bis dahin verändernden Kinderzahlen angepasst. Ziel ist es, Betreuungsplätze bedarfsgerecht zu planen und zugleich ausreichend Spielraum für eine steigende Nachfrage zu erhalten.

Auch die Feststellungsverfahren für Förderbedarfe sollen schneller und einfacher werden. Die zuständigen Ressorts, dazu gehören auch die Senatorin für Arbeit, Soziales und Jugend und Integration und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, entwickeln gemeinsam kürzere Bewilligungsverfahren, damit Fördermaßnahmen schneller beginnen.

Nach dem Senatsbeschluss werden die freien Träger im Rahmen einer Sondersitzung angehört. Anschließend beraten die Deputation für Kinder und Bildung am 17. November 2026, der Jugendhilfeausschuss am 26. November 2026 und voraussichtlich abschließend der Haushalts- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2026.


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