Berufspraktikanten in NRW

KiBiz für die prekäre Lage der Berufspraktikanten in NRW verantwortlich

28.01.2011 Artikel

Die prekäre Situation von Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten, die mit dem KiBiz - Kinderbildungsgesetz - in NRW geschaffen wurde, wird in dem "Hilferuf" des Gertrud-Bäumer-Berufskollegs, Lüdenscheid, aus einem Beitrag von in der Westfälischen Rundschau überdeutlich.

Anmerkungen:

Auf die sich abzeichnende Lage war in Lüdenscheid bereits frühzeitig aufmerksam gemacht worden. Die kommunal entwickelte Hilfsmaßnahme konnte dabei die Unzulänglichkeiten, die mit dem KiBiz geschaffen wurden, nicht kompensieren.

Auch mit der im 5-Punkte-Programm vorgesehenen Schaffung von jeweils 1.000 Stellen in den nächsten beiden Jahren, für die das Land 50 % der Kosten übernehmen will, ist keine angemessene Problemlösung für alle Studierenden zu erwarten.

Es muss für alle Absolventinnen des ersten Teils der Erzieher/innen-Ausbildung auch die Zusicherung geben, dass sie den berufspraktischen Teil, der für die staatliche Anerkennung erforderlich ist, absolvieren können. Dazu muss ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt und die tarifvertragliche Finanzierung "für Alle" sichergestellt werden.

Eine Regelung könnte im Rückgriff auf die bis zum 31.7.2010 im Rahmen der im Vorgängergesetzes (GTK) enthaltenen Zusicherung erfolgen, dass jede Einrichtung zusätzlich eine Berufsprkatikantin/einen Berufspraktikanten einstellen kann und als Grundlage für die Bezuschussung die tatsächlich entstandenen Personalkosten berücksichtigt wurden - also auch eine Vergütung in Höhe des maßgeblichen Tarifvertrages.

Diese Regelung wurde in den 90er Jahren in Abstimmung zwischen dem Jugend- und Schulministerium getroffen, zumal ansonsten der zweite Teil der Ausbildung in schulischer Verantwortung durchgeführt und vollständig auch durch das Schulministerium hätte finanziert werden müssen. Da in NRW jedoch die Auffassung bestand, dass einer berufspraktischen Orientierung des Berufspraktiums der Vorrang eingeräumt werden sollte und eine Finanzierung über das Jugendhilfeausführungsgesetz sogar noch preiswerter ist, wurde die Finanzierung im Bereich der Jugendhilfe geregelt und damit quasi allen Absolventen auch zugesichert, dass genügend Plätze zur Verfügung stehen (bei 4.000 Absolventen konnten 9.000 Einrichtungen mindestens einen Platz anbieten) und auch eine tarifvertragliche Vergütung zugesagt.

Da die Verpflichtung des Landes nach wie vor besteht, die Ausbildung zu ermöglichen und ansonsten bei den Berufskollegs den schulisch orientierte berufspraktischen Teil ansiedeln müsste, ist das vorgesehene 1.000-Stellen-Programm nicht ausreichend.

Dies gilt auch, wenn darauf hingewiesen wird, dass Träger aus der regulären Förderung des KiBiz auch Berufspraktikantinnen bezahlen könnten. Den Trägern werden zwar Fördersummen im Rahmen von sonstigen Fachkraft und Ergänzungskraftstunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen Summen müssen die Träger jedoch auch die Sachkosten, die Ersatzaufwendungen für die evtl. freigestellte Leitung, Verfügungszeiten, evtl. Aufwendungen für Vertretungen abdecken. Da die Pauschalen sowieso aufgrund eines Rechenfehlers um mind. 11 % zu gering berechnet sind und die erfolgten Gehaltssteigerungen nicht berücksichtigen, können eigentlich überhaupt keine Mittel für einen zusätzlichen Personaleinsatz, wie Berufspraktikanten, zur Verfügung stehen.

In Abkehr von dem bisherigen Finanzierungssystem müsste das Land eine Ausbildungsplatzgarantie geben und eine Abrechnung der Personalkosten vergleichbar mit den bis zum 1.8.2008 geltenden Regelungen vorsehen.

Der beigefügte Beitrag ist auch hier zu finden: www.derwesten.de/staedte/luedenscheid/Keine-Plaetze-fuer-Praktikantinnen-id4211922.html


Weiterführende Links

  • Berufspraktikantensituation in Lüdenscheid

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