KiBiz-Revision

KiBiz-Revision: Städte- und Gemeindebund sieht nur Modifikationsnotwendigkeiten zu den bisherigen Revisions-Vorschlägen

25.02.2011 Artikel

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Mit seinem Beschluss vom 25.2.2011 hat das Präsidium des NRW-Städte- und Gemeindebundes (einem der 3 kommunalen Spitzenverbände) deutlich gemacht, dass zu den von der Landesregierung vorgesehenen Schritten lediglich Modifikationen vorgeschlagen werden.

  1. So wird in der ersten Stufe eine Beseitigung von "gravierenden Umsetzungsproblemen" plädiert und weitergehende Reformschritte "frühestens" zum Kindergartenjahr 2012/2013 als möglich angesehen.
  2. Soweit eine Beitragsfreistellung für das 3. Kindergartenjahr erfolgt, wird ein vollständiger Finanzausgleich gefordert und zu überdenken gegeben, die Mittel für Qualitätssicherungsmaßnahmen einzusetzen. Bezüglich einer Beitragsfreistellung bereits ab 1.8.2011 wird darauf hingewiesen, dass dies Unsicherheiten bei Jugendämtern auslösen könnte, da sich das Buchungsverhalten der Eltern verändern und u.a. zu einer "kostenintensiveren" Betreuung führen könnte.
  3. Der Einsatz von zusätzlichen Ergänzungskräften für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren in allen Gruppen sowie ein "Anreizsystem" zur Gewinnung von Berufspraktikantinnen wird begrüßt.
  4. Eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Leitungsfreistellung wird erneut gefordert.
  5. Ebenso begrüßt wird der Ausbau von Familienzentren in "sozial benachteiligten Stadtteilen" und die stärkere Beteiligung von Eltern.

Anmerkungen:

Im Zusammenhang mit diesen Grundpositionen ist m.E. zu berücksichtigen: Der Kommunale Spitzenverband tritt damit nicht dafür ein, dass die gravierenden "Fehler" des Finanzierungssystems über Kindpauschalen (falsch berechnete Pauschalen, gekürzte Ansätze, unzureichende Anpassungen an die Kostenentwicklung) korrigiert werden, so dass die bestehende Unterfinanzierung fortgesetzt und verminderte Leistungen der Kommunen bestehen bleiben sollen. Mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände wurden Kürzungen in die Pauschalen eingerechnet, so dass auch die Kommunen ihren Anteil verringern konnten.

Die Forderung nach einem vollständigen Finanzausgleich bei Einführung der Beitragsfreistellung berücksichtigt nicht, dass bereits heute in Kommunen des Landes Elternbeiträge gänzlich oder für einzelne Jahre abgeschafft sind und eine entsprechende Erleichterung des Zugangs der Kinder zu ganzheitlichen Förderangeboten auch eine Aufgabe der Kommunen ist, die nicht auf das Land abgeschoben werden kann.

Die Unterstützung des Einsatzes von zusätzlich tätige Ergänzungskräften (mit zusätzlichen "Stundenanteilen") ist zwar ein notwendiger Schritt. Es müsste aber die personelle Besetzung insgesamt verbessert werden, zumal sie mit dem KiBiz vor allem für Kinder unter 3 Jahren - mit Zustimmung der Spitzenverbände, die damit selber Einsparungen erzielen wollten - zusätzlich verschlechtert wurden. Es müsste jetzt eine Verbesserung realisiert werden, bei der sich die Kommunen anteilmäßig beteiligen, da sie ab dem Jahr 2008 auch die Einsparungen aus den Kürzungen hingenommen haben.

Anstelle eines beschränkten Sonderprogramms für die Förderung von Stellen für Berufspraktikanten sollte die Regelfinanzierung wieder eingeführt werden, die allen Absolventen den Abschluss zum staatliche anerkannten Erzieher im Rahmen einer tarifvertraglichen Vergütung sichert.

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen müssten Freistellungsregelungen wieder realisiert werden, wie sie vor Gültigkeit des KiBiz bestanden und zu der auch die Kommunen selbstverständlich einen Anteil erbrachten. Es ist insofern unangemessen, für die Sicherung der mittelbaren pädagogischen Arbeit ausschließlich eine Erhöhung des Landeszuschusses zu fordern.

Der Link zur STGB NRW-Mitteilung ist ausgewiesen.


Weiterführende Links

  • Mitteilung STGB NRW

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