Kinderbildungsgesetz

KiBiz und Akademischer Fachkräfteeinsatz in NRW

08.07.2011 Artikel

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In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg (Dr. 15/2283 vom 1.7.2011) wird deutlich, dass sie davon ausgeht, dass die akademisch qualifizierten Fachkräfte in Leitungspositionen in Kindertageseinrichtungen, aber auch in neu wachsenden Berufsfelder tätig werden können. Das an Fachschulen "hervorragend ausgebildete Personal" könne so durch akademische Kräfte ergänzt werden. Die Landesregierung habe sich im Koalitionsvertrag u.a. ausdrücklich zu einer Verbesserung der Personalausstattung bekannt.

Neben diesen Grundsatzaussagen in der Vorbemerkung wird in der Beantwortung der Einzelfragen deutlich,

  • dass in NRW 11 Hochschulen Studiengänge der Elementarpädagogik eingerichtet haben,
  • dass derzeit keine Übersicht zu den Absolventen-Zahlen vorliegt,
  • dass keine Aussagen zu den zukünftigen Absolventenzahlen bis zum Jahr 2015 gemacht werden können und sich im bis zum Wintersemester 2010/2011 insgesamt nur 763 Studienanfänger eingeschrieben haben und
  • dass es keine "gesicherten Erkenntnisse" über den Einsatzbereich der Absolventen gibt.

Bezogen auf die Frage, was die Landesregierung unternimmt, um den verstärkten Einsatz von Fachkräften mit Hochschulabschluss sicherzustellen, wird betont, dass sie dies nachdrücklich begrüßt und durch den U3-Ausbau die Einsatzmöglichkeiten der Hochschulabsolventen steigen werden, wobei die Grundrevision des KiBiz die Attraktivität des Arbeitsfeldes steigern wird.

Anmerkungen:

Diese Hinweise machen deutlich, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen:

Es reicht nicht aus, das Tätigwerden nur zu begrüßen. Mit dem Landesführungsgesetz müssten auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass zusätzliche Fachkräfte nicht nur eingesetzt, sondern auch entsprechend vergütet werden können. Da jedoch die in den Kindpauschalen verschlechterte Personalschlüssel berücksichtigt und vor allem um bis zu 23 % von den derzeit tatsächlichen durchschnittlichen Personalkosten zu geringe Personalkosten-Durchschnittswerte eingerechnet sind, ist bereits die Finanzierung für die derzeit tätigen Fachkräfte, Ergänzungskräfte und Leitungen nicht ausreichend.

Faktisch ist bisher zudem in keiner Weise erkennbar, dass eine Verbesserung der Personalerstattung erfolgt. Es kann doch nicht angenommen werden, dass die im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vorgesehene U3-Pauschale, mit der - unter günstigsten Bedingungen - max. 9,5 Wochenstunden für Ergänzungskraftstunden zusätzlich finanziert werden könne, ein attraktive Angebot für die Absolventen einer Hochschulausbildung sind und dazu beitragen, das Arbeitsfeld attraktiver zu machen.

Dazu müssten schon mehr passieren. Da jedoch in der bisher vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode keine zusätzlichen Mitteln zu erwarten sind, bleibt es wohl bei den Absichtserklärungen ....

Die Antwort der Landesregierung ist hier zu finden:


Weiterführende Links

  • Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage

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