Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz und U-3-Ausbau: Entschließungsantrag von 3 Fraktionen deutet darauf hin, dass die Probleme jetzt angekommen sind!

19.11.2011 Artikel

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Als Antwort auf Anträge der CDU und FDP haben die Fraktionen SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE in einem gemeinsamen Entschließungsantrag Einschätzungen zum U3-Ausbau vorgenommen und einige weiter zu verfolgende Perspektiven aufgezeigt.

Zu der Situationsanalyse gehört die Einsicht, dass aufgrund der aktuellen Daten das bisherige Ausbautempo in den weniger als 21 Monaten den Rechtsanspruch gefährdet. Zwar werden die Ausbauanstrengungen gewürdigt, jedoch unter Hinweise auf die Versäumnisse in der Vergangenheit gefordert, dass bei einer erforderlichen Anpassung des Ausbauziel eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes erfolgen muss und eine Abstimmung mit den Ländern und Kommunen vorgesehen werden sollte.

Neben der Bekräftigung des Rechtsanspruchs wird das Betreuungsgeld abgelehnt, dessen Mittel für den U3-Ausbau verwendet werden sollen, aber vor allem vorgesehen, dass die Betreuungszielgröße von 32 % für NRW überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden muss, so dass auch eine "Nachjustierung der finaniellen Planung des U3-Ausbaus folgen (muss)".

Kommentar:

Es ist zu begrüßen, dass die jetzige Regierungskoalition, unabhängig nicht nur von den Versäumnissen der Vorgängerregierung, endlich die übernommene Durchhalte-Parole in Frage stellt, dass eine Versorgungsquote von 32 % in NRW, und mithin die Mittelbereitstellung für 144.000 U3-Plätze als ausreichend sei.

Es ist auch zu begrüßen, dass dies in Gemeinsamkeit von 3 "mehrheitsfähigen" Landtagsfraktionen als gemeinsame Ausgangslage herangezogen wird und konkrete Maßnahmen vorgesehen werden. Die jedoch vor allem in Richtung "Bund" zielenden Erwartungen in Bezug auf die Durchführung eines "bundesweiten Krippengipfels" und die Beteiligung des Bundes bei der weiteren Finanzierung lenken vor der in NRW verbleibenden Verantwortlich ein wenig ab: Die Jugendämter, denen seit dem Jahr 1996 die Verpflichtung zukommt, für bedarfsgerechte Angebote durch Tageseinrichtungen für alle Kinder zu sorgen, haben ihre Aufgaben in der Vergangenheit nicht ausreichend erfüllt und sind bisher auch nicht aufgefordert worden, ihren nach dem ersten Krippengipfel vereinbarten Anteil an der Gesamtfinanzierung - mit 481 Mio.Euro - zu erbringen. Auch das Land NRW hat seinen Anteil noch nicht erbracht, zumal bisher nur 400 Mio. Euro im Rahmen des so genannten "Sonderinvestitionsprogramms" bereit gestellt werden sollen. Insofern ist zu erwarten, dass Land und Kommunen in NRW auch selber noch "eine Schüppe drauf" legen und nicht nur zum Bund "schielen".


Weiterführende Links

  • Entschließungsantrag im Landtagsarchiv

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