Neues KiBiz in NRW

Prof. Strätz: Wir brauchen ein neues, besseres KiBiz in NRW!

05.12.2010 Artikel

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KiTa-aktuell NRW (12/2010) wurde ein Beitrag von Prof. Dr. Rainer Strätz, dem stellvertretenden Leiter des SPI Köln, Fachhochschule Köln, veröffentlicht. Diese inhaltlichen Ausführungen waren Gegenstand seines Eingangsreferaters bei einer Veranstaltung des Forums Förderung von Kindern am 10.9.2010 in Düsseldorf.

Bereits mit der Überschrift des Beitrages

"Wir brauchen ein neues, besseres Kinderbildungsgesetz"

verweist Prof. Dr. Strätz darauf hin, dass er erhebliche Unzulänglichkeiten des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) ausgemacht hat. Als ausgewiesener Kenner der inhaltlichen Aufgabenstellung von Tageseinrichtungen, aus der Mitarbeit an den Grundlagen für die Bildungsvereinbarung sowie als Verantwortlicher u.a. für eine erste wissenschaftliche Untersuchung zu Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes und von Bedarfsabschätzungen durch Befragungen in verschiedenen Kommunen sind seine Feststellungen besonders beachtlich. Er stellt fest, dass die Ausführungen im KiBiz u.a. mangelhaft ist, weil manches aus fachlicher Sicht falsch angepackt wurde und weil die Rahmenbedingungen nicht zu den Anforderungen passen.

Zentrale Feststellungen beziehen sich m.E. auf folgende Bereiche:

Individualität und Pauschalen Angesichts der individuellen Unterschiede von Kindern, der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Tageseinrichtungen tätig sind (unterschiedliche Wohngebiete, Ausstattung und personelle Besetzung) passen dazu keine Pauschalen, "erst recht keine zu niedrigen Pauschalen". Es gäbe "nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen". Die Unzulänglichkeit von Pauschalen werde vor allem bei der Förderung von Kindern mit Behinderungen deutlich. Die Aufgabenstellung sei für Tageseinrichtungen in NRW nicht neu. Unzulänglich sei jedoch jetzt geregelt, dass Kinder unter 3 Jahren ausgenommen seien, für alle Formen von Behinderung nur eine Pauschale und diese auch noch zu niedrig angesetzt sei.

Aufgabenstellungen und Bedarf Die im Zusammenhang des KiBiz enthaltenen Aussagen zum Bildungsauftrag erscheinen im Verhältnis zu dem derzeitigen Stand in anderen Bundesländern "rückwärtsgewandt, oberflächlich und lückenhaft". Das Konzept der Sprachförderung wird von einem überaufwändigem Diagnoseanspruch dominiert und nicht die für das Sprechenlernen wesentliche Erkenntnis berücksichtigt, dass das Kind das Sprechen durch Sprechen lernt und eine intensive, nachhaltige Förderung nur in kleinen Gruppen von 4, höchstens 6 Kindern realisiert werden kann. Dies sei mit dem bisherigen Ansatz nicht zu realisieren. So bestünden nicht nur im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit, sondern auch in Bezug auf die Nachfrage nach Plätzen - für Kinder unter 3 Jahren - erkennbar andere Anforderungen. Es müssten Platzangebote für mehr als für 35 % der Kinder bereit gestellt werden, mehr Personal ausgebildet und der Personalschlüssel verbessert werden. Es könne durch die Angebote für Kinder unter 3 Jahren auch nur dann Positives bewirkt werden, wenn alle Bedingungen stimmen.

Zentren für Kinder und Familien Den geänderten Aufgabenstellungen von Tageseinrichtungen sei das KiBiz nicht in dem notwendigen Maße gefolgt. Eltern, die niederschwellige Zugängen benötigten, müssten nicht nur an allen Orten passgenaue Angebote zur Verfügung stehen und die Mitarbeiterinnen müssten Zeiten auch für Elternkontakte haben. Die personelle Besetzung sei diesen Anforderungen nicht nur nicht gefolgt, sondern sei mit dem KiBiz sogar noch schlechter geworden, was an dem unzulänglichen Personalschlüssel für Kinder unter 3 Jahren deutlich wird. Es sei aber unzulänglich, wenn es nur die Alternative gäbe Familienzentrum zu sein oder nicht. Zudem sei die damit verbundene Förderung viel zu gering, um alleine die Freistellung der Leitung zu sichern, noch um den sonstigen Aufwand abzudecken.

Im FAZIT stellt Prof. Strätz fest: "Verschiedene pädagogische Schwerpunkte sind im KiBiz neu gesetzt bzw. anders gewichtet worden als im früheren GTK. Dabei hat das Land Nordrhein-Westfalen jedoch wenig Originelles entwickelt, sondern zumeist Entwicklungen aufgenommen, die international oder bundesweit ohnehin in Gang gekommen waren. Das ist dennoch selbstverständlich legitim und an sich begrüßenswert. Allerdings ist die Ausführung oft problematisch; vor allem passen die Anforderungen, die das KiBiz stellt, nicht zu den finanziellen (und damit personellen) Rahmenbedingungen, die den Trägern und den Fachkräften für die einzelnen Aufgaben (z.B. Familienzentren, Inklusion) zur Verfügung gestellt werden. So wichtig die umgehende Erhöhung der Kindpauschalen ist: Die notwendige gründliche Überarbeitung des KiBiz ist damit noch lange nicht beendet."

Anmerkungen:

Angesichts dieser Feststellungen wird deutlich, dass auf jeden Fall eine gründliche Überarbeitung des KiBiz erfolgen muss und das Gesetz am Ende in Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung, die qualitative Ausgestaltung, verbesserte Rahmenbedingungen und auch in Bezug auf das Finanzierungssystem anders aussehen müsste.

Insofern kann auf keinen Fall in einem auch mehrstufigen Schnellschuss eine tragfähige Neuregelung zustande kommen, bei dem nicht die Frage behandelt wird, ob die materielle Ausstattung in Bezug auf bestehende und neue Anforderungen überhaupt auskömmlich ist. Außerdem stellt sich die Frage der Auskömmlichkeit der Finanzierung auch vor dem Hintergrund, ob die zugrunde gelegten Aspekte überhaupt richtig und die Gehaltssteigerungen zutreffend berücksichtigt sind. Nach dem Beitrag spricht vieles dafür, dass ein Pauschalsystem, auch wenn es förderungsrechtlich möglich ist, ungeeignet ist, um auf den individuellen Bedarf von Kindern, Familien, den Anforderungen aus der Wohngegend und den Bedingungen der Einrichtung einzugehen.

Der Beitrag steht zum Herunterladen zur Verfügung.


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