Warum der Bildungsgipfel in der Realität zur Anhöhe schmilzt

Bundeskanzlerin, Bundesbildungsministerin, Bundesarbeitsminister und die Ministerpräsidenten der Bundesländer trafen sich am gestrigen Mittwoch in Dresden zu einer Veranstaltung, die sie Bildungsgipfel nennen. Laut Medienberichten dauerte das Gespräch gerade mal zwei Stunden.

23.10.2008 Artikel

Ein Gespräch beim Anwalt kann auch zwei Stunden dauern, wenn Eltern schildern, mit welchem Problem ihr Kind in der Schule oder in der Hochschule konfrontiert ist. Und Probleme in der Schule gibt es viele. Die Nichtversetzungen wegen mangelhafter Leistungen sind beinahe schon wieder vergessen, obwohl Zweifel an der Notengebung aufgrund möglicher Antipathie des Lehrers bleiben. Apropos Leistung - eine solche ist im 1. Halbjahr der vierten Grundschulklasse kein Kriterium für die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule, denn für die Grundschulempfehlung Gymnasium ist einzig 'Oberschicht zugehörig' ausschlaggebend. Der erste Zornesrauch darüber, dass ein Schulverweis als 'erzieherisches Gespräch' verharmlost wird, ist schon fast wieder verflogen. Geblieben ist aber ein böser Verdacht, dass Kinder aus Einwandererfamilien in Sonderschulen abgeschoben werden sollen. Und jetzt stehen sie an, die ersten Tage der offenen Türen an weiterführenden Schulen. Sie suggerieren Schülern und Eltern, dass sie sich eine Schule frei wählen können. Dass die hessischen Schüler nicht auf rheinland-pfälzische Schulen dürfen, dass Kinder aus dem Landkreis nicht auf Stadtschulen dürfen, all dies wissen die Eltern der Grundschüler aber noch nicht.

In einem Gespräch beim Anwalt geht es um eine einzige Person und um ein einziges Problem. Es ist schier unvorstellbar, wie in zwei Stunden über Millionen Kindergartenkinder, Schüler und Studenten gesprochen werden kann. Nach einer Erklärung brauchen wir aber nicht lange suchen: Im Bereich der Bildung hat der Bund praktisch keine Kompetenzen. Die Befugnis, Schulrecht zu setzen und Bildungspolitik zu machen, liegt bei den Bundesländern. 16 Bundesländer, 16 Schulgesetze, 16 Schulsysteme, 16 unterschiedliche Lehrerausbildungen - die Liste ließe sich unendlich fortsetzen. 16 Mal Unterschied.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Begriffe. In Hessen erhält ein Schüler bei schwerem Fehlverhalten einen Schulverweis, in Rheinland-Pfalz einen Schulausschluss auf Zeit oder auf Dauer. Jedes Bundesland hat seine eigenen Leistungsanforderungen. Mit einem bestimmten Notendurchschnitt darf man in Rheinland-Pfalz die gymnasiale Oberstufe besuchen, mit demselben Notendurchschnitt sind allerdings die Türen für die Oberstufe in Hessen verschlossen. Jedes Bundesland hat seine eigene Lehrerausbildung. Während durch den sogenannten Bologna-Prozess die Studenten ohne Mobilitätshemmnisse von einer akademischen Schmiede zur nächsten ziehen dürfen, braucht ein frisch gebackener Lehrer nach seiner pädagogischen Referendar-Ausbildung in Baden-Württemberg in anderen Bundesländern gar nicht erst anklopfen.

16 Mal Unterschied. 1 Mal BildungsUNgerechtigkeit.

Die Wiesbadener Anwältin Sibylle Schwarz vertritt immer wieder Eltern und Schüler vor Gericht.


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