Bildungstribunal Köln

Kölner Bildungstribunal fordert: Bildung und Erziehung groß schreiben! Dies gilt auch für das KiBiz in NRW

03.01.2011 Artikel

In dem am 13.11.2011 stattgefundenen Kölner Bildungstribunal wurden die unzulänglichen Bildungsbedingungen im Elementarbereich, der Schule, der Hochschule auf den Prüfstand gestellt und die unzureichende finanzielle Ausstattung des Bildungsbereich nicht nur beklagt. Nach einer "Beweisaufnahme" zu den genannten Arbeitsfeldern wurde u.a. die Bundes- und Landesregierung angeklagt und schließlich auch "verurteilt".

Im Rahmen der Befragungsrunde zum Elementarbereich wurde mit einem Beitrag auf unzulängliche Bedingungen hingewiesen und 6 zentrale Forderungen zusammengestellt.

Die Materialienzusammenstellung steht zur Verfügung. Weitere Informationen sind u.a. auch auf der Internetseite der attac Ortsgruppe Brühl zu finden.

Zentrale Forderungen:

  1. Es muss mehr in Bildung investiert und vor allem ein Schwerpunkt bei der Förderung von Kindern in der frühen Kindheit gelegt werden. Es ist "Bildungspolitik nach Kassenlage feststellbar."
  2. Es müssen die Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten der Förderung von Kindern, die untrennbar Erziehung, Bildung und Betreuung umfassen, vor allem dadurch erleichtert werden, dass Elternbeiträge für den Besuch der Tageseinrichtung und für eine warme Mittagsmahlzeit abgeschafft werden. Das derzeitige System führt zu mehr Chancenungleichheit.
  3. Es müssen Finanzierungssysteme zur Geltung kommen, die auf den Bedarf des einzelnen Kindes abgestellt sind und die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Dies ist z.B. mit den falsch berechneten und unzulänglich be-messenen Pauschalen des Kinderbildungsgesetzes in NRW nicht sichergestellt. Das neoliberale System betrachtet Kinder nur im Hinblick auf ihren ma-teriellen Wert.
  4. Es müssen für alle Kinder ausreichend viele, qualitativ gut ausgestattete Angebote in Tageseinrichtungen und durch die Kindertagespflege zur Verfügung stehen, damit auf die Anforderungen jeden einzelnen Kindes in einer Gruppe individuell eingegangen werden kann. Es muss mehr als eine 100%ige Bedarfsdeckung sichergestellt werden, damit alle Eltern von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und vor Ort ein passendes Angebot haben. Den Kindern werden trotz bestehender rechtlicher Verpflichtungen An-gebote vorenthalten.
  5. Es müssen zur Verbesserung der Qualität in der Arbeit in Tageseinrichtungen kurzfristig folgende Eckpfeiler gestärkt werden: Verbesserung des Mitarbeiterinnen – Kind – Verhältnisses im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit und die Lei-tungsfreistellung Bereitstellung von Fortbildungsangeboten. Die Verantwortlichen weigern sich, die vorhandenen Erkenntnisse zur notwendigen qualitativen Verbesserung in Entscheidungen umzusetzen.
  6. Zur Ausgestaltung bedarfsgerechter Angebote müssen Eltern und Mitarbeite-rinnen ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt und deren Beteiligung bei allen Be-ratungen um die Ausgestaltung sichergestellt werden. Die Nachfrage und nicht politische Entscheidungen sind für die Definition des Bedarfs maßgeblich. Zur Sicherung des Mitwirkungsrechts für Eltern müssen Elternvertretungen auf allen Ebenen beteiligt werden. Dies gilt z.B. für eine Vertretung im Jugendhilfeausschuss. Betroffene müssen zu Beteiligten bei den Entscheidungen zur qualitati-ven und quantitativen Ausgestaltung der Angebote werden.

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