Mit dem so genannten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", das heute in Kraft tritt, erhalten auch die BAföG-Ämter bei den Studentenwerken die Befugnis, auf Kontendaten von Studierenden zuzugreifen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke in Deutschland, sieht jedoch keineswegs den gläsernen Studierenden heraufziehen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde tritt solchen Befürchtungen entgegen: "Die Studentenwerke nutzen nur dann die Möglichkeit, Kontendaten bei BAföG-Anträgen abzufragen, wenn der konkrete und dringende Verdacht besteht, dass vorhandenes Vermögen nicht angegeben wurde."
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01.04.2005
Pressemeldung
Deutsches Studierendenwerk