Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, die Regelung zur Sommerarbeitslosigkeit von befristet Beschäftigten zu ändern. Damit reicht eine Einstellung bis spätestens zum Schulhalbjahr 2025 am 1. Februar nun aus, damit befristet Beschäftigte auch in den Sommerferien bezahlt werden.
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28.01.2025
Pressemeldung
GEW Hessen