Länder schließen neuen Vertrag zur öffentlichen Wiedergabe im Unterricht. Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, ganze Bilder und Grafiken, Teile von Filmen, Musikstücken, Hörspielen und anderen urheberrechtlich geschützten Werken ihren Schülerinnen und Schülern auf digitalen Lernplattformen zur Verfügung stellen.
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19.12.2019
Pressemeldung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus