Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen von zwei Kita-Trägern gegen die Kürzung der Finanzierung wegen zu hoher Zuzahlungsbeträge abgewiesen. Die Kläger hatten für die Kinderbetreuung Zusatzbeiträge zwischen 220 und 450 Euro pro Monat, in einer Einrichtung sogar bis zur Höhe von 780 Euro pro Monat, erhoben.
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10.07.2020
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie