Um wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenzuwirken, haben Gesetzgeber, allen voran in Baden-Württemberg, rechtsverbindliche Betreuungsvereinbarungen zwischen Hochschullehrern und Doktoranden vorgeschrieben. Als einen "Fall symbolischer oder gar aktionistischer Gesetzgebung" bewerten dies Professor Manfred Löwisch und Professor Thomas Würtenberger, Leiter der Forschungsstelle für Hochschulrecht und Hochschularbeitsrecht der Universität Freiburg, in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre".
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03.02.2015
Pressemeldung
Deutscher Hochschulverband (DHV)