Digitalisierung

bpv zu KI-Brillen an Schulen: „Schule muss ein sicherer Ort für alle bleiben!“

Der Fall eines Wiener Jungen, der mit sogenannten „Smart Glasses“, also einer Brille mit Kamera- und KI-Funktionen in die Schule geht, sorgt derzeit für Aufsehen. Zum Schutz aller Beteiligten und für Fairness in der Schule fordert der bpv ein grundsätzliches Verbot – jetzt, und nicht erst, wenn das Problem überhandnimmt.

27.10.2026 Bayern Pressemeldung Bayerischer Philologenverband (bpv)
  • Tisch mit Schulbüchern, Stiften, Wecker und einem Jungen im Hintergrund © www.pexels.com In Österreich wurde der Fall zum Problem, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass von einem Schüler tatsächlich Aufnahmen über seine KI-Brille angefertigt worden waren.

„Die Gefahr, unbemerkt gefilmt zu werden, ist nicht neu, hat aber mit der aktuellen technischen Raffinesse eine neue Dimension erreicht. Die smarten Brillen haben zwar offiziell LEDs verbaut, die anzeigen, dass sie aufnehmen. Diese lassen sich aber abkleben oder gar ausbauen. Das Gefühl, jederzeit aufgenommen werden zu können, sorgt bei Schülern und Lehrkräften gleichermaßen für Unwohlsein. Das hat immense, negative Folgen für das Unterrichtsgeschehen und das Zusammenleben in der Schule. Wir brauchen daher klare, präventive Entscheidungen! Es ist sonst nur eine Frage der Zeit, bis smarte Brillen zu einem Alltagsproblem werden“, kommentiert der Vorsitzende des bpv, Michael Schwägerl, das Geschehen.

Schülerinnen und Schüler trauen sich nicht mehr, zum Unterricht beizutragen, Dinge vorzustellen oder Fragen zu stellen, da sie Angst haben, gefilmt und im Anschluss bloßgestellt zu werden. Dabei sollte Schule ein Schutzraum sein, in dem vertrauensvoll zusammengearbeitet werden kann und Fehler beim Üben passieren dürfen. Auch Lehrkräfte verändern ihren Unterricht. Zusätzlich können die Brillen dem Träger KI-generierte Informationen zur Verfügung stellen. Demnach ist nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Vergleichbarkeit schulischer Leistung massiv beeinträchtigt. Leistungsnachweise können nicht mehr fair gestellt werden, da unklar und kaum nachweisbar ist, wer die KI-Fähigkeiten seiner Brille in diesem Moment tatsächlich nutzt. „Die negativen Folgen entstehen, ob aufgenommen wird oder nicht. Solche smarten Brillen haben in Schulen grundsätzlich nichts verloren. Schule muss ein sicherer Ort für alle sein — dafür brauchen wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen!“, so Schwägerl.

In Österreich wurde der Fall zum Problem, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass von einem Schüler tatsächlich Aufnahmen über seine KI-Brille angefertigt worden waren. Dafür wäre die Mitarbeit des Schülers nötig gewesen. Ohne diesen Nachweis sei der von der Behörde verhängte Schulausschluss nicht möglich, auch wenn die Mitschüler sich beeinträchtigt gefühlt hatten und Verdachtsmomente vorlagen. Eines reines „Unbehagen“ sei nicht ausreichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Wien. Der Junge hatte ein ärztliches Attest aufgrund seiner Aufmerksamkeitsstörung. Dieses bescheinigte ihm, dass ihm die Brille im Schulalltag helfen könnte. Eine Überprüfung dieses Umstands durch die Schulärztin war nicht möglich, dazu wäre eine interdisziplinäre fachärztliche Einschätzung erforderlich gewesen, die aber nach den vorliegenden Quellen nicht eingeholt wurde. Das vollständige Urteil ist hier zu finden.


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