Das neue Schulgesetz ist in Kraft
Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute in Potsdam die Neuerungen zum anstehenden Schuljahr präsentiert. Durch mehrere Gesetzesnovellen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, gibt es eine Reihe von neuen Anforderungen aber auch Angeboten für die Schülerinnen und Schüler im Land.
22.08.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg*Mit den zahlreichen Neuerungen bewegt sich Brandenburg trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einen großen Schritt nach vorn*, erklärte Bildungsminister Rupprecht. *Zum einen gilt es - ausgehend von den PISA-Erfahrungen - Brandenburgs Schulen für die Zukunft fit zu machen und allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen zu bieten; zum anderen müssen wir uns nach wie vor den Auswirkungen stellen, die der dramatische Einbruch der Geburtenzahlen seit der Wende nach sich gezogen hat."
Zum Schuljahr 2007/2008 greifen für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 die Regelungen für die Schulzeitverkürzung. Damit wechselt im Schuljahr 2009/2010 der erste Jahrgang nach Ende der 10. Jahrgangsstufe direkt in die 11. Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase und wird mit Ende des Schuljahres 20011/12 das erste Abitur eines verkürzten Bildungsgangs ablegen.
Weiterhin wurde im Brandenburger Schulgesetz geregelt, dass die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch (ZVA6) als ein Instrument zur Feststellung der Eignung zum Übergang in einen weiterführende Schule definiert wurden. Die Vorbereitungen für diese Arbeiten, die Ende November diesen Jahres geschrieben werden, laufen gut, eine umfassende Information aller Beteiligten wird sichergestellt werden
Wenn das Halbjahreszeugnis in Folge der Noten in den ZVA6 die Notensumme 7 in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch übersteigt, oder wenn von der Grundschule keine Empfehlung für den 6-jährigen Bildungsgang zum Abitur vorliegt, das Kind aber trotzdem auf ein Gymnasium wechseln will, muss zukünftig eine Eignungsprüfung abgelegt werden, die in Form eines zweitägigen so genannten Probeunterrichts nach dem Vorbild Thüringens organisiert wird.
Zum nächsten Schuljahr werden an 29 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft auch erstmalig die im Schulgesetz beschlossenen Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht hierzu vor, "insgesamt nicht mehr als 35 Leistungs- und Begabungsklassen zu genehmigen". Eine regionale Ausgewogenheit der Angebote zur Leistungs- und Begabungsförderung wurde angestrebt, konnte aber aufgrund der Antragslage und der unterschiedlichen Qualität der pädagogischen Konzepte nicht durchgängig realisiert werden.
Um Lehrkräfte und Eltern für die Probleme besonders begabter Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, ihnen die Notwendigkeit der Identifizierung, Beratung und Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher zu verdeutlichen, Verfahren und Maßnahmen dazu zu erarbeiten und zu erproben und ein Beratungsnetzwerk zu etablieren, nimmt zu diesem Schuljahr an jedem der sechs staatlichen Schulämter auch ein Stützpunkt der Begabtenförderung seine Arbeit auf. Die Schulämter arbeiten dabei eng mit Lehrkräften an ein bis zwei ausgewählten Schulen des jeweiligen Schulamtsbereiches zusammen.
Als weitere wichtige Neuerung beginnt in diesem Schuljahr die Initiative Oberschule (IOS). Die IOS wird in den nächsten Jahren in Höhe von knapp 20 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mit der Initiative sollen die Oberschulen zu attraktiven Lernorten für alle Schülerinnen und Schüler werden. Durch die Förderung von Angeboten zur Herausbildung und Stärkung von Schlüsselkompetenzen sowie zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, insbesondere durch Angebote des Praxislernens sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer schulischen und in der Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.
Am 1. Juli 2007 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten und damit sind die Einrichtungen verpflichtet, bei den Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand zu überprüfen und ggf. Sprachförderkurse anzubieten. Damit alle Kitas hierzu in der Lage sind, werden seit über einem Jahr die erforderlichen Fachkräfte qualifiziert. Bislang wurden 720 Erzieherinnen ausgebildet und somit steht derzeit schon für jede zweite Kindertagesstätte in Land, die Kinder dieser Altersgruppe betreut, eine für Sprachstandsfeststellung und die kompensatorische Förderung qualifizierte Fachkraft zur Verfügung. Die nächsten Kurse werden Anfang September beginnen, so dass im Schuljahr 2009/2010 in jeder Kita die Voraussetzungen vorhanden sind, dass die betreuten Kinder und auch die Hauskinder auf ihre sprachlichen Kompetenzen ein Jahr vor der Einschulung untersucht werden können und ggf. eine Förderung erhalten.
Das Ganztagprogramm wird fortgesetzt. In der Primarstufe unterbreiten ab dem kommenden Schuljahr 149 von 451 Grundschulen Ganztagsangebote. Damit stehen jetzt für ca. 21 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe Ganztagsplätze zur Verfügung. In der Sekundarstufe I unterbreiten 102 von 239 weiterführenden Schulen Ganztagsangebote. Damit stehen hier für ca. 32 Prozent aller Schülerinnen und Schüler Ganztagsplätze zur Verfügung. Die Entwicklung der Ganztagsangebote im Land Brandenburg kann somit ohne Einschränkungen als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Mit den zu erwartenden Genehmigungen für das Schuljahr 2008/09 werden die gesteckten Ziele der Bereitstellung von Ganztagsplätzen für ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit Sicherheit erreicht. Ebenso werden die Fördermittel im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung" (IZBB) in Höhe von ca. 130 Mio. Euro in vollem Umfang ausgereicht.
Der Trend zur Einrichtung von Schulporträts ist derzeit in vielen Bundesländern erkennbar. Nach Sachsen (2001) und Berlin (2005) ist Brandenburg aber jetzt erst das dritte Land, das Schulporträts umfassend eingeführt hat. Schulporträts sind nach verbindlichen Kriterien gestaltete öffentliche Darstellungen der Schulen. Sie sind über ein eigenes Portal auf dem brandenburgischen Bildungsserver abrufbar (www.bildungbrandenburg.de). In den Schulporträts werden Bedingungen, Ressourcen, Prozesse und Ergebnisse schulischer Arbeit dargestellt. Sie sind Information und Orientierung für die Öffentlichkeit. Am 5. Juli 2007 wurden die Schulporträts frei geschaltet. Im Schuljahr 2007/08 beginnt die Ausbaustufe II: Dann wird der Merkmalskatalog überarbeitet und auch alle OSZ werden mit einbezogen. Das Projekt Schulporträts ist damit aber noch nicht abgeschlossen, es ist und bleibt offen für Veränderungen, die sich aus der praktischen Arbeit mit diesem Instrument ergeben. Schulporträts sind ein Prozess !
Eine noch ausstehende wichtige Reform betrifft die Gymnasialen Oberstufen, die im Verlauf des kommenden Schuljahrs vorbereitet wird: Bis zum Schuljahr 2008/09 wird die Gymnasiale Oberstufenverordnung (GOSTV) überarbeitet und den neuen Anforderungen angepasst. Ziel ist es, die Qualität des Abiturs auch bei zukünftig oft kleineren GOSTEN mit entsprechend verringerten Kurswahlmöglichkeiten zu erhalten. Diese Überarbeitung wird in engem Kontakt bzw. Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Außerdem wird weiter an der Sicherung eines erreichbaren Netzes von Gymnasialen Oberstufen gearbeitet und zwar sowohl für die künftig zweijährigen GOSTEN an Gymnasien als auch für dreijährige Oberstufen an Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien. Die beiden Letztgenannten sollen insbesondere auch für qualifizierte Oberschüler den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in zumutbarer Entfernung ermöglichen. Der hierzu notwendige Dialog mit den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Schulentwicklungsplanung läuft gut. Es gilt auch weiterhin die Zusage, dass in einer Übergangszeit sehr geringer Schülerzahlen an einigen GOSTEN im ländlichen Raum, diese trotzdem erhalten und auch durch zusätzliche Lehrerstellen gestützt werden.
Trotz der vielen Neuerungen, die teilweise auch mit erheblichen Belastungen für die Schulen verbunden sind, gibt es grundsätzlich keine Alternative zu einem kontinuierlichen Reformprozess, um das Brandenburger Bildungssystem weiter zu verbessern. Es bleibt aber auch ein wichtiges Ziel, die Belastung der Schulen in einem vertretbaren Rahmen zu halten bzw. zu verringern. Unter Leitung von Staatsekretär Jungkamp werden deswegen in den nächsten Wochen Beratungen mit Betroffenen (Schulräten, Schulleitern, Lehrervertretern) aufgenommen, um Bereiche zu identifizieren, wo an den Schulen Bürokratie abgebaut werden kann, bzw. Bereiche, in denen sich notwendige Neuerungen aus der Sicht von Praktikern auch mit weniger Aufwand umsetzen lassen. Ziel ist es, solche Bereiche schnell zu identifizieren und die Erleichterungen dann auch bald zu realisieren.
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