Thesen zur Sprachförderung in Berlin
Die folgenden Thesen beinhalten noch keine Lösungen oder konzeptionelle Vorschläge zum Thema. Sie weisen zunächst auf existierende Schwierigkeiten hin, auf dem Weg zum Ziel erfolgreicher Sprachförderung. Die Schwierigkeiten und Konzepte zur Bewältigung sind Inhalt der [DaZ - Tagung](http://www.gew-berlin.de/daz.htm) selbst. Inhalt des Pressehintergrunds ist es, die Thesen mit Leben zu füllen, durch die Personen, die aus der Praxis ihre Erfahrungen einbringen.
14.02.2005 Pressemeldung GEW Berlin- Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreiche Schullaufbahn, für eine später erfolgreiche Integration in die Gesellschaft, für berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Die Maßnahmen zur Sprachförderung insbesondere für die Gruppe der Kinder aus bildungsfernen Milieus oder Elternhäusern müssen deshalb frühzeitig vor Schuleintritt ansetzen.
- Der Deutsch - Plus - Test hat einen Sprachförderbedarf für insgesamt 9040 Kinder erhoben. Die 538 Kinder, die nicht in Einrichtungen sind, werden derzeit in verpflichtenden Kursen ein halbes Jahr vor Schuleintritt gezielt gefördert. Die anderen erhalten "theoretisch" die Förderung in den besuchten Einrichtungen Vorklasse oder Kita. Hier sollen ebenfalls vergleichbare individuelle Fördermaßnahmen ansetzen, die darüber hinaus noch in Form von Sprachlerntagebüchern individuell dokumentiert werden sollen. Dazu muss das Verfahren Deutsch - Plus zumindest durch die Überprüfung des aktiven Wortschatzes und die Erstellung von konkreten Förderprofilen erweitert werden.
Die GEW Berlin konstatiert, dass die Sprachförderung in den Einrichtungen nicht in gleicher Weise gezielt ansetzen kann, wie in den verpflichtenden Deutschkursen. Deutsch Plus belegt, dass die Wirkung der Sprachförderung in den Einrichtungen nicht ausreichend ist, da alle Kinder vor dem Test eine Einrichtung besucht haben und trotzdem Defizite nachgewiesen wurden. Die Kinder der Einrichtungen müssten also auch innerhalb dieser gezielt und gesondert geschult und gefördert werden. - Derzeit besuchen annähernd ca. 30 Prozent der Kinder des kommenden Einschulungsjahrgangs die kostenfreie Vorklasse oder keine vorschulische Einrichtung. Ob diese Kinder im kommenden Jahr vor Eintritt in die Schule eine Kita besuchen werden, wird von Experten bezweifelt. Konsequenz daraus wäre, dass zu mindestens ein Teil dieser Kinder Bedarf an verpflichtenden Sprachförderkursen haben wird, die zusätzlich eingerichtet werden müssen. Das bedarf personeller, sächlicher und räumlicher Ressourcen. Die derzeit laufenden Deutschkurse müssen deswegen umgehend evaluiert werden.
- Individuelle Sprachförderung und Dokumentation des Lernfortschritts sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen in den Einrichtungen nicht möglich. Den ErzieherInnen in den Kitas steht kein geregeltes Zeitbudget für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung, sie haben nur Anspruch auf diese Zeiten im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtungen. Es gibt in Kitas keinen Personalausgleich für Nach- und Vorbereitungszeiten. Den VorklassenleiterInnen stehen tarifvertraglich geregelt 10,3 Zeitstunden für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung. Durch die Abschaffung der Vorklassen zum nächsten Schuljahr ist dies allerdings von untergeordneter Bedeutung. Die Gruppengrößen in Vorklassen und Kitas lassen eine gezielte Förderung nicht zu. Sie liegen deutlich über denen in den verpflichtenden Sprachkursen, die mit acht bis zwölf Kindern bestückt sind. Sie müssten für gezielte Förderung den Frequenzen in den Sprachförderkursen angeglichen werden.
- Die zur Verfügung gestellten Materialien wie Sprachlernkoffer und Broschüren mit Kopiervorlagen alleine gewährleisten noch keinen fachgerechten Umgang. Hierfür müssen dringend Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung erfolgen. Diese müssen auf die unterschiedlichen Bedingungen in Kita und Schule angepasst angeboten werden und zumindest teilweise Bestandteil der Arbeitszeit sein.
- Die angekündigte Senkung der Klassenfrequenzen für Schulen im sozialen Brennpunkt mit einem Anteil an Kindern nichtdeutscher Herkunft mit über 40 Prozent darf nicht zu Lasten der DaZ - Stunden bzw. der Sprachförderung an den Schulen gehen. Notwendig wäre eine zusätzliche Zuweisung von Stunden für die Frequenzabsenkung und keine Umschichtung der vorhandenen Sprachförderstunden. In allen Klassenstufen muss gewährleistet werden, dass die DaZ - Stunden zweckgebunden zugewiesen werden. Um dem Ziel bildungsbenachteiligten SchülerInnen zu besseren Sprachkenntnissen und damit zu einem besseren Schulerfolg zu verhelfen, muss jede Unterrichtsstunde DaZ berücksichtigen. Einzelstunden zur Sprachförderung reichen nicht aus.
- Eine Sensibilisierung für Sprachförderung, für die Diagnose von Sprachdefiziten und für das fachdidaktisch und methodische Know - How bedarf langzeitiger Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Kurzzeitige Fortbildungsmaßnahmen, wie auch der verpflichtende DaZ - Kurs im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase von Lehrkräften, können höchstens Starter oder flankierende Maßnahmen sein. Perspektivisch muss DaZ verpflichtender Bestandteil in der Ausbildung aller PädagogInnen sein, in der Ausbildungsphase aufeinander aufbauend, im Anschluss berufsbegleitend.
- Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und deutsche Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern erfahren in ihrem direkten Umfeld zu wenig und teils mangelhafte Unterstützung im Bereich Spracherwerb. Da der Staat keine Einflussnahme auf Fernsehkonsum und Kommunikation in den Familien hat, sind Sprachkurse für Mütter besonders notwendig. Sie können den Müttern Sprachkompetenz zum Austausch über die Kinder in der Schule geben.
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