Bundesgesetz zur beruflichen Bildung wird reformiert

Kultusminister Prof. Dr. Goebel hat als Vorsitzender des Bundesrats-Kulturausschusses die geplanten Neuerungen im Berufsbildungsgesetz begrüßt: "Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch Thüringen werden damit mehr landesrechtliche Gestaltungsspielräume gegeben und Möglichkeiten eröffnet, in der Ausbildung an den beruflichen Schulen noch flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft zu reagieren", so der Minister. Nach seiner Auffassung wird durch die größte Reform des Berufsbildungsgesetzes seit dem Jahre 1977 ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, den Lernort Berufsschule weiter zu stärken und die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern und weiterzuentwickeln.

03.02.2005 Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Vorgesehen ist u.a., auch Absolventen von vollzeitschulischen Bildungsgängen zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zuzulassen. Künftig können außerdem erworbene Qualifikationen bzw. eine berufliche Vorbildung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Auf Antrag der Auszubildenden wird das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis der Kammer ausgewiesen. In den Berufsbildungsausschüssen der Kammern sollen Lehrkräfte ein eigenes Stimmrecht haben, soweit sich die Beschlüsse auf die Organisation der schulischen Berufsausbildung auswirken. Darüber hinaus werden die Landesausschüsse für Berufsbildung stärker als bisher verpflichtet, die Regierungen der Länder bei der Abstimmung von dualen und vollzeitschulischen Bildungsangeboten zu beraten.

Das neue Berufsbildungsreformgesetz, das der Bundesrat voraussichtlich am 18. Februar 2005 mit großer Mehrheit verabschieden wird, verbessert auch die Durchlässigkeit beim Übergang von der schulischen in die betriebliche Berufsausbildung sowie von einer zweijährigen in eine dreijährige Ausbildung.


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