Über die Qualität der pädagogischen Ausbildung und vor allem der späteren pädagogischen Arbeit von Lehrkräften kann nicht nur eine Prüfung entscheiden. Zentral ist vielmehr die Unterrichtspraxis und dabei die Fragestellung, ob es einer Lehrkraft gelingt, Inhalte an Schüler zu vermitteln und Kompetenzen bei Schülern zu entwickeln. Auf dem Weg zu dieser Kompetenz der Lehrkraft spielt der zweijährige berufspraktische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, eine Schlüsselrolle. Die nun in Kraft gesetzte Lehramtsprüfungsordnung wird dieser Erfahrung und Erkenntnis noch besser gerecht.
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07.04.2008
Pressemeldung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus