Hessens Kultusministerin Karin Wolff ermuntert besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeiten des im Dezember 2004 novellierten Hochschulgesetzes zu nutzen, um bereits während der Schulzeit zu studieren: Im Gegensatz zum früheren Gasthörer-Status sehe § 63 Absatz 5 des Hessischen Hochschulgesetzes vor, schulbegleitende Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen auf Antrag anzuerkennen, um ein späteres Studium zu verkürzen. "Schülerinnen und Schüler, die in der Schule nicht ausgelastet sind, können sich so Herausforderungen an der Hochschule stellen und parallel beide Bildungseinrichtungen besuchen", freut sich Karin Wolff. Die ersten Schülerinnen und Schüler machten davon bereits Gebrauch.
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22.06.2006
Pressemeldung
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen